Sie legen regelmäßig in Clubs auf, bespielen Hochzeiten oder sorgen bei Corporate Events für Stimmung? Dann stellt sich früher oder später die Frage: Muss ich als DJ ein Gewerbe anmelden oder bin ich freiberuflich tätig?
Die Antwort ist für die meisten DJs eindeutig. Nach deutschem Recht gilt die Tätigkeit als DJ in der Regel als gewerbliche Tätigkeit gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Das bedeutet: Wer regelmäßig als DJ arbeitet und damit Geld verdient, muss ein Gewerbe anmelden.
Laut einer Branchenstatistik gibt es in Deutschland rund 4.000 professionelle DJs. Viele von ihnen starten als Nebenerwerb und unterschätzen die rechtlichen Anforderungen. Dabei drohen bei fehlender Gewerbeanmeldung empfindliche Bußgelder von bis zu 1.000 €.



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