Um einen Verein rechtswirksam zu gründen, müssen Sie zahlreiche Regelungen beachten. Die rechtliche Grundlage des Vereinsrechts bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Für die Gründung sind mindestens sieben Mitglieder notwendig. Lassen Sie Ihren Verein in das Vereinsregister eintragen, profitieren Sie von der Haftungsbeschränkung von Vorstand und der übrigen Mitglieder sowie von umfangreichen Steuervorteilen. Zudem wird dem Verein durch die Eintragung die Rechtsfähigkeit bescheinigt.
Darüber hinaus können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Gemeinnützigkeit stellen. Wird Ihr Antrag bewilligt, ist Ihr Verein von der Zahlung der Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie meistens auch von der Umsatzsteuer befreit.
Die Schritte, die notwendig sind, um einen Verein zu gründen, haben wir Ihnen noch einmal in der Checkliste zusammengefasst:
- Satzung erstellen
- Gründerversammlung einberufen
- Wahl des Vorstandes
- Anmeldung beim Amtsgericht und Eintrag in das Vereinsregister
- Feststellung der Gemeinnützigkeit
Haben Sie an alles gedacht, steht Ihnen nichts mehr im Weg, um Ihren eigenen Verein zu gründen.