Einen Verein zu gründen zählt in Deutschland zu den Grundrechten. Der Zweck der Vereinsgründung ist meist gemeinnützig, kann aber solange er nicht gegen geltendes Recht und ethische Grundsätze verstößt, zu nahezu jedem Zweck gegründet werden.
Je nachdem, ob Sie einen wirtschaftlichen oder einen nicht wirtschaftlichen Verein gründen möchten, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Vereinsformen. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf Fragen der Haftung, steuerlichen Vorteile oder die Anerkennung eines gemeinnützigen Zweckes.