Als die DSGVO 2018 endgültig in Kraft trat, bestand eine große Unsicherheit in der Unternehmenslandschaft. Viele Firmen waren überfordert und wussten nicht, wie sie die neue Verordnung umsetzen sollten oder wie schwer Verstöße wirklich geahndet würden. Nun sind einige Jahre vergangen und es zeigt sich, dass auf jeden Fall eine höhere Sensibilität für das Thema Datenschutz bei den Unternehmen und Verbraucher:innen besteht. Die DSGVO sorgte aber auch für viel Unmut, vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, die die Richtlinien genau so umsetzen mussten, wie Konzerne.
In den vergangenen Jahren wurde ebenfalls klar, dass Datenschutzverstöße konsequent bestraft werden. Einige namhafte Unternehmen haben dies bereits zu spüren bekommen. Mit der DSGVO wird eine Geldbuße von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweit erwirtschafteten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr kommuniziert. Angewendet wird in diesem Zusammenhang der Wert, der höher ist. Berücksichtigt werden hierbei aber auch weitere Bemessungskriterien, wie z.B. Vorsatz, Fahrlässigkeit, Dauer des Verstoßes, frühere Verstöße gegen das Datenschutzrecht oder die Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsichtsbehörde.
Im Internet finden Sie mittlerweile sogar Bußgeldrechner, bei denen Sie Ihre Umsatzhöhe, den entsprechenden Artikel der Verordnung und die Schwere der Tat eintragen können. Daraufhin wird Ihnen die Höhe des erwarteten Bußgelds angezeigt.
Dies sollte Sie nun aber keineswegs davon abhalten, im E-Commerce tätig zu werden. Viele der Website- und Online-Shop-Anbieter helfen Ihrer Kundschaft mit bereits integrierten DSGVO-Tools. Auch Ihre Datenschutzbestimmungen können Sie für wenig Geld rechtssicher von Kanzleien und Dienstleistern formulieren lassen. Wenn Sie sich darüber hinaus noch mit den Verordnungen der DSGVO auseinandersetzen, die Sie selbst im Unternehmen umsetzen müssen, haben Sie den Datenschutz in Ihrer Firma sehr gut im Griff.