Bei der Markenanmeldung bzgl. des territorialen Schutzbereichs haben Sie die Qual der Wahl. Sie können die jeweilige Marke nur in Deutschland, in der gesamten EU oder optional in der ganzen Welt anmelden.
Die Registrierung für den Markenschutz in Deutschland läuft über das DPMA. Sie schützen Ihre Marken somit national vor der unerlaubten Nutzung Dritter im Inland. Wenn Sie nicht international tätig werden möchten oder mit Wettbewerbern mit ähnlichen Marken im Ausland leben können, ist dieser Markenschutz völlig ausreichend.
Ist ihr Tätigkeitsgebiet allerdings größer, können Sie die Markenregistrierung auch für die gesamte EU vornehmen. Diese Anmeldung wird über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Spanien abgewickelt. Eine über die EUIPO eingetragene Marke für alle Mitgliedsstaaten der EU wird auch als Gemeinschafts- oder Unionsmarke bezeichnet.
Einziges Manko: Lehnt ein einziger Mitgliedstaat die Markenanmeldung ab, ist die gesamte Anmeldung laut Markenrecht hinfällig. Alternativ können Sie auch eine internationale Markenanmeldung für jedes Land der Welt vornehmen. Sie können die einzelnen Länder, in denen der Markenschutz gelten soll, separat auswählen. Diese Anmeldung läuft wieder über das DPMA, welches Ihre internationale Anmeldung dann allerdings an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weiterleitet.