Eine Vorratsgesellschaft, oder auch 'leere GmbH' ist im Grunde eine bereits fertig gegründete Gesellschaft, die jedoch bisher keine geschäftlichen Aktivitäten aufgenommen hat. Die Vorratsgesellschaft wird, wie der Name schon sagt, “auf Vorrat” gegründet – einzig zum Weiterverkauf.
Gängige Gründer von Vorratsgesellschaften sind z. B. Kanzleien oder Agenturen. Diese kümmern sich um sämtliche Gründungsangelegenheiten, wie den Eintrag ins Handelsregister, die Anmeldung beim Finanzamt und die Einlagerung des notwendigen Start- bzw. Stammkapitals. Sinn und Zweck dabei ist, dass der/die Käufer:in die bürokratischen Hürden einer klassischen Unternehmensgründung überspringt und direkt in den Geschäftsbetrieb einsteigen kann.
In Deutschland basieren Vorratsgesellschaften auf keiner gesetzlichen Grundlage, sie sind lediglich ein Rechtsbegriff von der Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof (BGH). Die häufigsten Rechtsformen sind neben der GmbH auch die AG und UG. Vorratsgesellschaften weisen keinerlei eigene wirtschaftliche Tätigkeit auf. Bis zum Kauf wird lediglich das Stammkapital der jeweiligen Unternehmensform verwaltet.