Was für die meisten Frauen ein Grund zur Freude ist, löst bei Selbstständigen gleichzeitig Existenzängste aus. Zwar steht ihnen nach der Geburt eines Kindes das Recht auf Elterngeld zu, im Gegensatz zu Frauen, die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, fallen Frauen, die ihr Geld mit selbstständiger Arbeit verdienen, aber nicht unter die gesetzlichen Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes.
Selbstständige Frauen, die es sich nicht leisten können, eine Auszeit zu nehmen, müssen während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt weiterarbeiten. Sie genießen keinen besonderen Mutterschutz, erhalten keinen Mutterschaftsurlaub und auch nur unter bestimmten Umständen Mutterschaftsgeld. Sie stehen vor der Herausforderung, vorzusorgen, um sich und ihren Nachwuchs für den Verdienstausfall finanziell abzusichern.
Ein kleiner Trost ist zumindest der gesetzliche Anspruch auf Elterngeld und Kindergeld, die auch selbstständig tätigen Eltern zustehen.
Mutterschutz für Selbstständige
In einem Sozialstaat wie Deutschland wird für werdende Eltern und ihren Nachwuchs gesorgt. Kinder sichern unsere Renten. Entsprechend fördert und unterstützt der Staat Eltern finanziell mit dem Eltern- und Mutterschaftsgeld und stellt gleichzeitig den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der werdenden Mütter und ihrem Nachwuchs mit dem Mutterschutz und der Elternzeit sicher.
Einen Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit haben allerdings nur Eltern, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden. Als selbstständige Person haben Sie diesen Anspruch leider nicht. Zwar steht Ihnen Elterngeld zu, auf Mutterschaftsgeld haben Sie allerdings nur unter bestimmten Umständen Anspruch.
Mit anderen Worten: Als Selbstständige sind Sie finanziell auf sich selbst gestellt und müssen selbst für Rücklagen sorgen, damit Ihnen während dieser Zeit ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und Sie Ihr Business trotz Schwangerschaft und Elternzeit aufrecht halten können. Mit guter Planung und Voraussicht gibt es aber Mittel und Wege, sich als Selbstständige finanziell abzusichern.
Das Mutterschutzgesetz
Das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde 1952 zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, nach der Geburt sowie während der Stillzeit verabschiedet. Die zentralen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes, das am 23. Mai 2017 neu gefasst wurde, betreffen u. a. das Beschäftigungsverbot (§§ 3 bis 8 MuSchG) von werdenden Müttern vor und nach der Geburt, die Gestaltung des Arbeitsplatzes nach den Regelungen des betrieblichen Gesundheitsschutzes (§§ 9 und 10 MuSchG), den besonderen Kündigungsschutz für Mütter (§ 17 MuSchG) sowie die Entgeltersatzleistungen, insbesondere das Mutterschaftsgeld (§§ 18 bis 25 MuSchG).
Ihr Anspruch auf Mutterschutz als Selbstständige
Das Mutterschutzgesetz besagt, dass schwangere Frauen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in Mutterschutz gehen und bis acht Wochen nach der Geburt in Mutterschutz bleiben. Das Mutterschaftsgeld stellt eine finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen dar, auf die werdende Mütter in dem vorgeschriebenen Zeitraum Anspruch haben. Uneingeschränkt gilt dieser Anspruch allerdings nur für Angestellte, die Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse sind.
Ob Sie als Selbstständige einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, hängt von Ihrer Krankenversicherung ab. Als Selbstständige haben Sie in der Regel die Wahl, sich entweder privat zu versichern oder freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse einzuzahlen.
Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist der Bezug des Mutterschaftsgeldes an den Anspruch auf Krankengeld gekoppelt. Bei Selbstständigen entspricht das Mutterschaftsgeld dem Krankengeld, das die gesetzliche Krankenversicherung im Krankheitsfall an die Versicherte zahlen würde.
Vor dem Hintergrund, dass das Einkommen bei Selbstständigen in der Regel stark schwankt, wird die Höhe des Krankengeldes auf Basis des durchschnittlichen Einkommens über den Zeitraum eines halben Jahres errechnet. Als Selbstständige erhalten Sie 70 % dieses Durchschnittseinkommens von der Krankenkasse. Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld sind alle gesetzlich Versicherten beitragsfrei versichert. Mutterschaftsgeld ist wie auch das Elterngeld steuer- und sozialabgabenfrei.
Voraussetzung ist, dass Sie zusätzlich einen entsprechenden Wahltarif über den Bezug von Krankengeld abgeschlossen haben. Wer zwar gesetzlich versichert ist, aber nur den ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14 % zahlt, hat keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Krankengeld für Selbstständige
Mutterschaftsgeld in der privaten Krankenversicherung
Werdende Mütter, die ihr Geld mit selbstständiger Arbeit verdienen und privat versichert sind, haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Alternativ können sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen und haben damit auch im Mutterschutz Anspruch auf Krankentagegeld. Gegebenenfalls lohnt sich hier die Überlegung, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Wer neben seiner Selbstständigkeit auch in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellt und privat versichert ist, kann zusätzlich Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen. Das Mutterschaftsgeld wird in einer Summe ausgezahlt und beläuft sich auf maximal 210 €.
Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet
Elterngeld und Elternzeit
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) regelt Höhe und Dauer des Elterngeldbezuges und gilt für Kinder, die nach dem 1. Januar 2007 geboren wurden. Das Elterngeld löst das frühere Erziehungsgeld ab und ist grundsätzlich auf zwölf Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes begrenzt. Der Anspruch kann mithilfe der sogenannten Partnermonate auf maximal 14 Monate ausgeweitet.
Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Voraussetzung ist, dass sie über das alleinige Sorgerecht oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Kindes verfügen. Das Elterngeld gilt als Entgeltersatz und kann sowohl von der Mutter als auch vom Vater beantragt werden.
Die Höhe des Anspruchs berechnet sich auf der Grundlage des Nettoeinkommens des Elternteils, das den Antrag auf Elterngeld stellt. Wer vor der Geburt eines Kindes arbeitslos oder ohne Einkommen war, erhält einen Mindestbetrag von 300 € über maximal 14 Monate.
Wie können Sie als Selbstständige Mutterschutz beantragen?
Sind Sie als Selbstständige freiwillig gesetzlich krankenversichert und haben einen zusätzlichen Tarif über den Bezug von Krankengeld abgeschlossen, beantragen Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse. Den Antrag können Sie frühestens in der 33. Woche nach Feststellung der Schwangerschaft durch Ihren Frauenarzt oder eine Hebamme stellen.
Wer als Freiberuflerin über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert ist, hat ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Der Antrag erfolgt ebenfalls über Ihre Krankenkasse, die KSK muss aber über den Bezug des Mutterschaftsgeldes informiert werden. Nach der Entbindung müssen Sie der KSK innerhalb von acht Wochen – also innerhalb der sogenannten Schutzfrist – mitteilen, ob Sie nach Ablauf der Frist wieder arbeiten werden. Während der Schutzfrist ruhen Ihre Beitragszahlungen.
Werdende Mütter, die privat versichert sind und Anspruch auf Krankentagegeld haben, beantragen dieses ebenfalls die ihrer Krankenversicherung.
Dürfen Selbstständige im Mutterschutz arbeiten?
Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter gilt ausdrücklich nur für Frauen, die in einem Angestelltenverhältnis stehen. Werdende Mütter, die ihr Geld mit selbstständiger Arbeit verdienen, entscheiden auch hier selbstständig, wie viel sie sich zumuten können und wollen. Das gilt auch für Selbstständige, die einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben.
Für selbstständig tätige Mütter ist das Elterngeld als einzige Einnahmequelle meist nicht ausreichend. Wer also weiterhin arbeiten muss oder will, darf das auch tun. Allerdings nur maximal 30 Stunden pro Woche. Im Gegensatz zum Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld nicht auf das erzielte Einkommen während der Schutzfrist angerechnet.
Wie können Sie Ihre Kosten minimieren?
Selbst mit dem Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden die finanziellen Mittel durch einen Verdienstausfall knapp. Zum einen haben Sie zusätzliche Ausgaben für das Kind, zum anderen laufen die Kosten für Ihr Unternehmen trotz Babypause in der Regel weiter.
Zuschüsse für die Miete, Strom oder Telefon für Ihr Büro, Gehälter, Versicherungsbeiträge, Mitgliedsbeiträge, Gebühren für Ihr Geschäftskonto etc. müssen weiterhin bezahlt werden. Hier helfen Ihnen die sorgfältige Planung und die Optimierung Ihrer Finanzen.
Väter in Elternzeit
Nicht nur Mütter, sondern auch Väter haben Anspruch auf Elternzeit. Befindet sich der Vater in einem Angestelltenverhältnis ist dies umso besser. So kann er bei 65 % seiner vorherigen Bezüge die Elternzeit übernehmen und Ihnen als Selbstständiger den Rücken freihalten. Sind Sie beide selbstständig, können Sie sich die Betreuungszeiten teilen.
Kosten für das eigene Büro
Gegebenenfalls ist es eine Überlegung wert, Ihr Büro für die Zeit Ihrer Abwesenheit unterzuvermieten. Allerdings werden Mieteinnahmen auf Ihr Einkommen angerechnet. Damit kann sich die Höhe Ihres Anspruchs auf Eltern reduzieren.
Hier können Sie sich als Selbstständige allerdings auch das Zuflussprinzip zu nutzen machen. Wer als Selbstständiger nicht der Bilanzierungspflicht unterliegt, kann damit von einem gewissen Gestaltungsspielraum profitieren. Sie können Rechnungsstellungen und die damit verbundenen Zahlungseingänge mit legalen Mitteln stark beeinflussen. Die Elterngeldstelle rechnet den Gewinn nicht Ihrem Umsatz an. Halten sich Einnahmen und Ausgaben die Waage, liegt Ihr Gewinn im besten Fall bei 0 € und mindert somit nicht die Höhe des Anspruchs auf Elterngeld.
Renten- und Lebensversicherung
Es besteht die Möglichkeit, Versicherungen für bis zu zwei Jahre zu 70 oder 90 % beitragsfrei zu setzen, um die monatlich anfallenden Kosten zu verringern. Arbeiten Sie wieder voll, können Sie wieder die Zahlung der vollen Beiträge aufnehmen. Möglich ist auch die komplette Stundung. Hier müssen Sie bei der Rückzahlung allerdings mit Zinsen rechnen.
Erfahrungsaustausch und Netzwerke
Mutterschutz und Selbstständigkeit: Was steht Ihnen zu? Es ist nicht immer leicht, als Selbstständige Job und Kind miteinander zu vereinbaren. Das Gute ist aber, dass Sie nicht alleine sind. Statt zu Hause im Homeoffice oder im eigenen Büro zu arbeiten, das Sie womöglich monatliche Mieten kostet, eignen sich vielleicht auch Coworking Spaces, die gleichzeitig Kinderbetreuung anbieten. Dank unterschiedlichster pädagogische Konzepte finden Sie nicht nur die perfekte Betreuung für Ihren Nachwuchs, sondern auch die Ruhe, konzentriert zu arbeiten. Nebenbei bauen Sie sich ein solides Netzwerk mit anderen Eltern auf.
Ihr Business Banking und Ihre Buchhaltung lassen sich ideal über Qonto abwickeln. Durch die digitale Plattform können Sie jederzeit und von jedem Ort die Finanzen Ihrer Selbstständigkeit im Blick behalten.
Eröffnen Sie Ihr Geschäftskonto in wenigen Minuten online.