Verification of Payee (VoP) ist für Finanzinstitute und Zahlungsdienstleister verpflichtend, die SEPA-Überweisungen bzw. Echtzeitüberweisungen für Geschäftskund:innen und Verbraucher:innen abwickeln. Sie als Unternehmen oder Privatperson sind nicht selbst zur Einführung von VoP verpflichtet, profitieren aber davon, dass Ihre Bank oder Ihr Zahlungsdienstleister diese Prüfung durchführt.
Die Verpflichtung zur Umsetzung trifft also primär Banken und Zahlungsdienstleister, die damit die Sicherheit für alle Kund:innen erhöhen und regulatorische Vorgaben, insbesondere im Rahmen europäischer Zahlungsdienstrichtlinien, erfüllen müssen. Für Sie als Nutzer:in bedeutet dies mehr Schutz und Transparenz bei jeder Überweisung, ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen.
SEPA-Lastschriften sind bisher nicht betroffen. Die Entwicklungen in der jüngsten Vergangenheit haben allerdings gezeigt, dass sich hier Vieles verändert hat. Dementsprechend bleibt abzuwarten, ob sich die Vorgaben rund um VOP in Zukunft auch auf andere Bereiche beziehen und vielleicht noch internationaler bzw. globaler werden.