Mit dem One-Stop-Shop, kurz OSS, wurde am 1. Juli 2021 eine steuerliche Neuregelung eingeführt, die insbesondere den Onlinehandel betrifft. Künftig muss die Umsatzsteuer, die auf Verkäufe innerhalb der EU erhoben wird, nicht mehr selbst von den Händler:innen in dem Land abgeführt werden, in das eine Ware exportiert wird.
Stattdessen können diese zu versteuernden Umsätze zentral einer Stelle zur Verwaltung der Steuern im eigenen Land gemeldet werden. Diese zentrale Registrierungsstelle wird als One-Stop-Shop bezeichnet und führt die Steuern anschließend im jeweiligen Bestimmungsland ab.