Die Richtlinie für die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung stützt sich auf 5 Säulen:
1. Einheitliche Berichtspflicht
Die EU-Kommission arbeitet derzeit daran, die European Sustainability Reporting Standards zu entwickeln, die als Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dienen. Sie regeln detailliert, in welcher Form die Berichte vorliegen müssen und welche ESG-Informationen enthalten sein sollen.
2. Doppelte Wesentlichkeit
Die CSRD setzt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse voraus, mit der Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Blickwinkeln betrachten: Die Inside-Out-Perspektive legt den Fokus auf die internen Nachhaltigkeitsmaßnahmen und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Die Outside-In-Perspektive analysiert die finanziellen Chancen und Herausforderungen, die sich aus externen Anforderungen für ein Unternehmen ergeben. Die Analyse unterstützt Organisationen dabei, für sie relevante Nachhaltigkeitsbereiche zu erkennen und Maßnahmen daraus abzuleiten.
3. Externe Prüfung
Eine unabhängige Prüfstelle soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen untersuchen, um die Glaubwürdigkeit und Aussagekraft der Reportings zu kontrollieren. Ähnlich wie bei der Finanzberichterstattung entwickelt die EU-Kommission dafür Prüfstandards, die kontinuierlich erweitert werden sollen.
4. Integration in den Lagebericht
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt ausschließlich als Teil des Lageberichts im Jahresabschluss, in dem die Geschäftsentwicklung eines Unternehmens skizziert wird. Das zeigt den hohen Stellenwert von CSRD und betont, dass ESG-Kriterien dieselbe Bedeutung haben wie finanzielle Aspekte.
5. European Single Electronic Format (ESEF)
Seit dem 1. Januar 2020 müssen bestimmte Unternehmen, die am Kapitalmarkt aktiv sind, ihre Finanzberichte in einem speziellen Format namens European Single Electronic Format (ESEF) veröffentlichen. Es soll sicherzustellen, dass die Berichte sowohl von Menschen als auch von Computern gelesen werden können. Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) plant die EU, diese Anforderung auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen.