Bereits im August 2023 wurde die vierte Version des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) als Teil des Entbürokratisierungspakets in Meseberg verabschiedet. In ihrer aktuellen Form soll das Gesetz die Wirtschaft jährlich um etwa 944 Millionen Euro entlasten. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll Unternehmen nun spürbar entlasten, indem es die Digitalisierung vorantreibt und gleichzeitig die Melde- und Informationspflichten reduziert. Dies soll Unternehmen dabei unterstützen, bürokratische Hürden abzubauen und ihre Prozesse schlanker und effizienter zu gestalten.
Nach der Annahme des Referentenentwurfs vom 13. März 2024 muss das Gesetz nun vom Bundestag verabschiedet werden. Anschließend müssen noch die Zustimmung des Bundesrats und der Zeitpunkt des Inkrafttretens festgelegt werden. Wir gehen auf die geplanten Neuerungen im Detail ein und fassen den Inhalt des geplanten Bürokratieabbaus zusammen.