Die Kündigungsfristen bei der Santander Bank variieren je nach Produkt. Während Giro- und Tagesgeldkonten jederzeit gekündigt werden können, gelten bei Spar- und Kreditverträgen andere Regeln.
Ein Santander Girokonto oder Tagesgeldkonto lässt sich jederzeit ohne Kündigungsfrist schließen – formlos und unkompliziert. Auch die Santander Kreditkarte kann monatlich gekündigt werden, sofern keine abweichenden Fristen in den AGB festgelegt wurden. Rechtlich darf die Kündigungsfrist dabei maximal einen Monat betragen (§ 675h BGB).
Bei Sparkonten gelten gesetzlich maximal drei Monate Kündigungsfrist. Wer vorzeitig kündigt, muss meist mit einer Vorschussentschädigung rechnen.
Ähnliches gilt für das Festgeldkonto: Nach Ende der Laufzeit kann es jederzeit beendet werden – innerhalb der Laufzeit ist eine Kündigung in der Regel nicht vorgesehen.
Komplexer ist die Lage bei der Baufinanzierung. Hier gelten Zinsbindungen von meist zehn Jahren. Eine Kündigung vor Ablauf ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa bei einem berechtigten Interesse (§ 490 BGB) oder bei Ablauf der Zinsbindung. Auch hier kann eine Entschädigung anfallen.
Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Vertragsunterlagen oder ein Gespräch mit der Bank. Wer sicher gehen will, plant ausreichend Vorlaufzeit ein – insbesondere bei gebundenen Produkten.