Immer mehr Berufstätige entscheiden sich dafür, neben ihrer Anstellung auch freiberuflich aktiv zu werden. Ob aus Leidenschaft für ein bestimmtes Themengebiet, dem Wunsch nach mehr Selbstbestimmung oder mit dem Ziel, langfristig in die volle Selbstständigkeit zu wechseln: Eine freiberufliche Nebentätigkeit kann ein spannender und kluger Einstieg ins Unternehmertum sein.
Freiberufliche Nebentätigkeiten: Chancen und Herausforderungen

Inhalt
Doch so attraktiv das Modell auch klingt: Es bringt nicht nur viel Potenzial – sondern auch ein paar formale Anforderungen, Steuerpflichten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, auf die Sie vorbereitet sein sollten.
- Eine freiberufliche Nebentätigkeit muss beim Finanzamt gemeldet werden (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), erfordert aber meist keine Gewerbeanmeldung – sofern es sich um eine echte freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG handelt.
- Die Nebentätigkeit ist erlaubt, darf aber nicht dem oder der Arbeitgeber:in schaden, mit der Hauptbeschäftigung konkurrieren oder die Leistungsfähigkeit im Hauptjob beeinträchtigen.
- Gewinne aus der Nebentätigkeit sind steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung (Anlage S + EÜR) angegeben werden.
- Bei zu hohem Zeitaufwand oder Einkommen kann die Nebentätigkeit als hauptberuflich gelten – mit Folgen für Krankenversicherung & Sozialabgaben.
Was sind freiberufliche Tätigkeiten?
Kurz gesagt: Wer freiberuflich nebenberuflich tätig ist, geht einer selbstständigen Tätigkeit nach – allerdings nicht unbedingt in Vollzeit. Oftmals geschieht das zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, etwa in einem Angestelltenverhältnis. Aber auch Studierende, Rentner:innen oder Arbeitssuchende können eine freiberufliche Nebentätigkeit ausüben. Der Schlüssel liegt in der Kombination: selbstständig arbeiten, aber mit überschaubarem Zeitaufwand und ohne das Haupteinkommen zu gefährden.
Was viele nicht wissen: Freiberuflich heißt nicht automatisch gewerblich. Im Gegenteil – wer zu den sogenannten freien Berufen zählt, muss kein Gewerbe anmelden und zahlt in der Regel auch keine Gewerbesteuer. Stattdessen genügt die Anmeldung beim Finanzamt, das die Tätigkeit dann entsprechend einordnet. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des §18 EStG handelt – etwa aus den Bereichen Beratung, IT, Kunst, Heilberufe oder Lehre.
Produzieren oder verkaufen Sie hingegen physische Produkte oder betreiben einen Online-Shop, handelt es sich meist um eine gewerbliche Tätigkeit – und dann ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt erforderlich.
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Kann ich angestellt sein und gleichzeitig selbstständig freiberuflich arbeiten?
Ja, Sie können – und Sie dürfen! Eine Anstellung schließt eine freiberufliche Nebentätigkeit nicht grundsätzlich aus. Tatsächlich nutzen viele Berufstätige genau diese Kombination, um sich ein zweites Standbein aufzubauen, kreative Projekte zu verfolgen oder einfach zusätzliches Einkommen zu generieren. Dennoch gilt: Es gibt ein paar Spielregeln, an die Sie sich halten sollten.
Zunächst ist der Blick in den Arbeitsvertrag Pflicht. Einige Verträge enthalten Klauseln, die eine Nebentätigkeit entweder generell ausschließen oder nur mit vorheriger Genehmigung des Arbeitgebers erlauben. Das hat aber meist weniger mit Kontrolle zu tun, sondern soll sicherstellen, dass es keine Interessenkonflikte gibt und Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht leidet.
Ein weiterer Punkt: Ihre freiberufliche Tätigkeit darf nicht in direkter Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber stehen – sonst drohen ernsthafte Konsequenzen, bis hin zur Kündigung. Auch arbeitsrechtlich gilt: Die wöchentliche Arbeitszeit darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Wer also abends und am Wochenende zusätzlich als Freelancer:in aktiv ist, sollte auf ausreichend Erholungszeit achten. Der Gesetzgeber sieht eine Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor.
Inhaltlich sind viele freiberufliche Tätigkeiten hervorragend für den Nebenberuf geeignet – vor allem solche, die sich zeitlich flexibel gestalten lassen und ortsunabhängig durchgeführt werden können.
Dazu zählen beispielsweise:
- Texterstellung,
- IT-Dienstleistungen,
- Webdesign,
- Social Media Management oder
- Unternehmensberatung.
Gerade in gefragten Nischen wie IT, Finanzen oder Management lassen sich attraktive Stundensätze erzielen.
Letztendlich lässt sich sagen
Solange Ihre Nebentätigkeit transparent, rechtlich sauber und gut organisiert ist, steht einer freiberuflichen Karriere neben dem Angestelltenverhältnis nichts im Weg. Und wer weiß – vielleicht wird aus dem Nebenprojekt irgendwann sogar Ihr Hauptberuf.
Muss der Arbeitgeber der nebenberuflichen Selbstständigkeit zustimmen?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Arbeitnehmer:in frei, neben Ihrem Hauptjob eine freiberufliche Nebentätigkeit aufzunehmen. Ihr Arbeitgeber kann diese Nebentätigkeit nicht ohne Weiteres verbieten – solange keine wichtigen Gründe vorliegen, die gegen die Tätigkeit sprechen.
Es gibt jedoch Situationen, in denen Ihr:e Arbeitgeber:in ein Veto gegen Ihre Nebentätigkeit einlegen könnte:
1. Konflikte mit der Arbeitsleistung: Wenn Ihre Nebentätigkeit Ihre Hauptbeschäftigung negativ beeinflusst – etwa weil Sie durch die zusätzliche Arbeit übermüdet sind und dadurch nicht mehr mit der nötigen Energie und Konzentration bei der Arbeit erscheinen, kann Ihr:e Arbeitgeber:in die Nebentätigkeit untersagen.
2. Konkurrenz zum Arbeitgeber: Eine direkte Konkurrenz zur Tätigkeit des Arbeitgebers stellt einen weiteren Grund dar, warum eine Nebentätigkeit untersagt werden könnte. Wenn Sie beispielsweise in derselben Branche tätig sind und ähnliche Dienstleistungen anbieten, kann dies zu einem Interessenkonflikt führen.
3. Nutzung von Arbeitsressourcen: Wenn Sie für Ihre Nebentätigkeit auf Arbeitsmittel, Daten oder Kontakte aus Ihrem Hauptjob zurückgreifen, kann dies ebenfalls als unzulässiger Missbrauch von Unternehmensressourcen angesehen werden.
In den meisten Fällen ist die Nebentätigkeit jedoch problemlos möglich, wenn Sie diese Grundregeln beachten:
- Trennung von Haupt- und Nebenjob: Sorgen Sie dafür, dass Ihre freiberufliche Tätigkeit den Hauptjob nicht beeinträchtigt. Das bedeutet, dass Sie weder Arbeitszeit noch Ressourcen des Arbeitgebers für Ihre Selbstständigkeit verwenden.
- Kein Wettbewerb: Ihre Nebentätigkeit sollte nicht mit der Tätigkeit Ihres Arbeitgebers in Konkurrenz stehen. Achten Sie darauf, dass es keine Überschneidungen bei den Zielgruppen oder Dienstleistungen gibt.
- Keine negativen Auswirkungen auf die Leistung: Ihre Leistung im Hauptjob sollte unter Ihrer Nebentätigkeit nicht leiden.
Obwohl eine Zustimmung des Arbeitgebers grundsätzlich nicht erforderlich ist, empfiehlt es sich aber, ihn transparent über Ihre Pläne zu informieren.
Um auf der sicheren Seite zu sein, kann es auch sinnvoll sein, sich eine schriftliche Genehmigung einzuholen, auch wenn dies in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich ist.
Good-to-know
Für Beamte gelten strengere Regelungen: Hier ist tatsächlich eine ausdrückliche Genehmigung des Dienstvorgesetzten erforderlich. Zudem dürfen Beamte maximal ein Fünftel ihrer Arbeitszeit für die Nebentätigkeit aufwenden und die Einkünfte aus der Selbstständigkeit dürfen nicht mehr als 40 % des jährlichen Grundgehalts betragen.
Tätigkeit anmelden: Wie melde ich mich als Freiberufler an?
Sie möchten sich als Freiberufler:in ein zweites Standbein aufbauen oder ganz offiziell loslegen? Der Weg in die freiberufliche Selbstständigkeit ist meist unkomplizierter als gedacht – zumindest bürokratisch.
Der wichtigste Schritt: Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt.
Sobald Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen – ganz gleich, ob neben- oder hauptberuflich –, müssen Sie das dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitteilen. Das funktioniert über den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie bequem über das ELSTER-Portal elektronisch ausfüllen können.
In diesem Formular geben Sie grundlegende Informationen zu Ihrer Person und Tätigkeit an, zum Beispiel:
- Welche Dienstleistung Sie anbieten
- Ob Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch nehmen möchten
- Wie hoch Ihre voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sind
Auch wenn es „nur nebenbei“ ist – nehmen Sie sich Zeit für eine realistische Planung Ihrer Umsätze. Das erleichtert Ihnen später die Steuererklärung und schafft von Anfang an Transparenz.
Tipp
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Verdienstgrenze: Wie viel darf man als Freiberufler nebenbei verdienen?
Die gute Nachricht vorweg: Es gibt keine fixe Obergrenze, wie viel Sie als Freiberufler:in in einer Nebentätigkeit verdienen dürfen – zumindest nicht aus steuerlicher Sicht. Das heißt: Solange Sie keine staatlichen Leistungen wie BAföG, ALG 1 oder Bürgergeld beziehen, sind Ihre Verdienstmöglichkeiten grundsätzlich offen.
Steuerlich relevant wird Ihr Nebeneinkommen ab 410 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Grenze bleibt der Gewinn – also Einnahmen minus Ausgaben – steuerfrei. Liegen Sie darüber, müssen Sie Ihre Nebeneinkünfte im Rahmen der Steuererklärung in der Anlage S angeben.
Praktisch dabei: Betriebsausgaben wie z.B. Software, Fachliteratur oder Fahrtkosten können Sie selbstverständlich abziehen. Alternativ steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Betriebsausgabenpauschale von bis zu 614 Euro jährlich zur Verfügung.
Um Ihre privaten und geschäftlichen Finanzen zu trennen und die Buchhaltung zu erleichtern, empfehlen wir eine separate Kontoführung mit einem Geschäftskonto für Selbstständige bei Qonto.
Wie wird eine freiberufliche Nebentätigkeit versteuert?
Die steuerliche Behandlung einer freiberuflichen Nebentätigkeit unterscheidet sich in einigen Punkten von einer Vollzeit-Selbstständigkeit. Es gibt jedoch auch einige grundlegende Steuerregelungen, die für alle Selbstständigen gelten, auch für die, die nur nebenberuflich tätig sind:
1. Steuerpflichtige Einkünfte
Sowohl das Einkommen aus Ihrem Hauptjob als auch der Gewinn aus Ihrer freiberuflichen Nebentätigkeit werden zu Ihrem zu versteuernden Gesamteinkommen gezählt. Das bedeutet, dass beide Einkommensarten in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden müssen. Für die Nebentätigkeit müssen Sie, wie bereits erwähnt, zusätzlich die Anlage S ausfüllen, die speziell für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit vorgesehen ist.
2. Steuererklärung und EÜR
Auch wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit nur nebenberuflich ist, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dafür füllen Sie die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus, die eine einfache Möglichkeit darstellt, die Betriebseinnahmen und -ausgaben zu erfassen. In dieser müssen Sie die Einkünfte aus Ihrer Nebentätigkeit angeben und nachweisen, welche Ausgaben Sie für Ihre freiberufliche Arbeit hatten. Diese Ausgaben können Ihre Steuerlast dann mindern.
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3. Steuersätze und Freibeträge
Der Steuersatz für Ihre freiberufliche Tätigkeit ist progressiv – das heißt, je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz. Für Ledige gibt es einen Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Stand: Mai 2025), der steuerfrei bleibt. Verdienen Sie mit Ihrer Nebentätigkeit weniger als diesen Betrag, fällt keine Steuer an. Es gibt auch Pauschalen, die Ihre Steuerlast verringern können. Beispielsweise können Sie 25 % Ihrer Einnahmen als Betriebsausgaben absetzen, wenn diese unterhalb des maximalen Freibetrags von 614 Euro pro Jahr bleiben.
4. Weitere Steuerarten
Für Freiberufler:innen, die von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen, fällt keine Umsatzsteuer an. Wenn Sie jedoch die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen, müssen Sie auf Ihre Einnahmen Umsatzsteuer erheben und abführen. In seltenen Fällen kann auch Gewerbesteuer anfallen, wenn die Tätigkeit nicht als freiberuflich anerkannt wird. Eine genaue Klärung, ob Ihre Tätigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender einzustufen ist, erhalten Sie durch das Finanzamt.
Kleinunternehmerregelung & Co.: So klappt’s mit der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist ein Thema, das gern unterschätzt wird – gerade bei freiberuflichen Nebentätigkeiten. Dabei gilt: Ob Sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind, spielt für das Finanzamt keine Rolle. Entscheidend ist, ob Sie Leistungen gegen Entgelt erbringen. Und genau dann wird’s steuerlich spannend.
Grundsätzlich sind freiberufliche Leistungen umsatzsteuerpflichtig – in der Regel mit 19 %. In bestimmten Fällen, etwa bei künstlerischen oder journalistischen Tätigkeiten, kann auch der ermäßigte Satz von 7 % greifen. Doch keine Sorge: Wer erst einmal klein startet, kann möglicherweise von der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) profitieren.
Diese Regelung erspart Ihnen einiges an Bürokratie. Sie müssen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen – können dafür aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Das ist besonders dann vorteilhaft, wenn Sie keine oder nur geringe Ausgaben für berufliche Anschaffungen haben. Voraussetzung: Ihr Umsatz lag im Vorjahr unter 22.000 Euro und wird im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro steigen.
Einmal gewählt, gilt die Kleinunternehmerregelung für mindestens fünf Jahre – also sollten Sie gut überlegen, ob sie zu Ihrer beruflichen Planung passt. Wer auf die Umsatzsteuer nicht verzichten will oder darf, muss regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, darf dafür aber auch die gezahlte Vorsteuer von Investitionen zurückholen. Besonders lohnenswert ist das zum Beispiel, wenn Sie in Technik oder Ausstattung investieren.
Unser Tipp: Prüfen Sie zu Beginn Ihrer freiberuflichen Nebentätigkeit genau, welches Modell besser zu Ihrer Situation passt – und lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten. Denn ob mit oder ohne Umsatzsteuer: Klarheit beim Thema Finanzen bringt nicht nur Sicherheit, sondern auch mehr Fokus aufs eigentliche Business.
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Vorsicht vor der Scheinselbstständigkeit
Nebenberuflich freiberuflich unterwegs und trotzdem plötzlich in der Scheinselbstständigkeit gelandet? Klingt paradox – kommt aber öfter vor, als man denkt. Denn ein sozialversicherungspflichtiger Hauptjob schützt Sie nicht automatisch davor, in Ihrer freiberuflichen Tätigkeit als scheinselbstständig eingestuft zu werden.
Doch was genau bedeutet das eigentlich?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn Sie formal als selbstständig gelten, aber in der Praxis wie eine angestellte Person arbeiten – etwa, weil Sie:
- dauerhaft nur für einen einzigen Auftraggeber tätig sind,
- in dessen Strukturen eingebunden sind (z. B. feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit),
- kein unternehmerisches Risiko tragen oder
- keine eigenen Arbeitsmittel nutzen.
Das kann selbst dann problematisch sein, wenn Sie nur „nebenbei“ freiberuflich arbeiten. Denn entscheidend ist nicht der Umfang, sondern die Art und Weise der Zusammenarbeit.
Warum ist das kritisch? Wird eine Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit eingestuft, drohen sowohl Ihnen als auch dem oder der Auftraggeber:in erhebliche Nachzahlungen bei Sozialversicherungsbeiträgen. Zusätzlich können Bußgelder und Rückforderungen fällig werden – rückwirkend für bis zu vier Jahre. Nicht selten prüft die Deutsche Rentenversicherung solche Fälle im Rahmen von Betriebsprüfungen.
So schützen Sie sich:
- Arbeiten Sie für mehrere Auftraggeber:innen statt nur für eine Person.
- Nutzen Sie eigene Geräte und Tools.
- Achten Sie auf eine unternehmerisch eigenverantwortliche Arbeitsweise.
Im Zweifel können Sie oder Ihr:e Auftraggeber:in auch ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Damit wird vorab geprüft, ob eine selbstständige Tätigkeit tatsächlich vorliegt – und das gibt allen Beteiligten rechtliche Sicherheit.
Diese Versicherungen sollten Sie im Blick haben
Wer sich neben dem Hauptjob freiberuflich betätigt, denkt zuerst an spannende Projekte und zusätzliches Einkommen – verständlich! Doch ein wichtiger Punkt wird dabei oft übersehen: die Auswirkungen auf Ihre Versicherungen. Denn unter bestimmten Umständen kann aus der harmlosen Nebentätigkeit schnell ein versicherungstechnischer Stolperstein werden.
Grundsätzlich sind Sie über Ihre hauptberufliche Tätigkeit bereits in der Sozialversicherung abgesichert – also in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Problematisch wird es erst, wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit zu viel Zeit oder Geld einnimmt. Dann kann die Krankenkasse entscheiden, dass Ihre Selbstständigkeit überwiegt – und das kann teuer werden.
Die wichtigsten Kriterien, die Krankenkassen prüfen:
- Arbeiten Sie mehr als 18–20 Stunden pro Woche für Ihre freiberufliche Tätigkeit?
- Ist Ihr Einkommen aus der Nebentätigkeit höher als aus dem Angestelltenverhältnis?
- Wird Ihr Lebensunterhalt womöglich eher durch den Nebenjob gedeckt?
Wenn diese Punkte zutreffen, gelten Sie unter Umständen nicht mehr als neben-, sondern als hauptberuflich selbstständig – mit der Folge, dass Sie Ihre Kranken- und Pflegeversicherung künftig selbst tragen müssen. In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Die Rentenversicherung spielt meist keine große Rolle – es sei denn, Sie arbeiten in bestimmten kreativen oder lehrenden Berufen (z. B. als Künstler:in, Journalist:in oder Dozent:in). Dann kann eine Beitragspflicht über die Künstlersozialkasse bestehen.
Und wie sieht es mit der Arbeitslosenversicherung aus? Solange Sie fest angestellt sind, besteht hier kein zusätzlicher Handlungsbedarf – es sei denn, Sie planen langfristig den vollständigen Wechsel in die Selbstständigkeit.
Kann man als Freiberufler:in einen Nebenjob ausüben?
Ja, absolut – auch als hauptberufliche Freiberufler:in dürfen Sie einen Nebenjob annehmen! Ob zur finanziellen Sicherheit, zur beruflichen Weiterentwicklung oder einfach, um neuen Input zu sammeln.
Aber Achtung: Auch wenn Sie hauptberuflich freiberuflich tätig sind, gibt es einige Regeln zu beachten. Grundsätzlich gilt: Der Zuverdienst aus dem Nebenjob wird steuerlich zum Gesamteinkommen hinzugerechnet. Und das hat vor allem Auswirkungen auf Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer also regelmäßig mehr verdient, zahlt auch mehr.
Eine Orientierung bietet hier die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze: Verdienen Sie im Nebenjob monatlich nicht mehr als 556 Euro im Monat (Stand 2025), gilt dieser als Minijob – mit geringeren Sozialabgaben. Alles darüber hinaus kann beitragspflichtig werden.
Also behalten Sie den Überblick über Ihre Einnahmen – vor allem, wenn Sie mehrere Einkommensquellen haben. Ein gutes Buchhaltungs- und Geschäftskonto bei Qonto hilft Ihnen dabei, Ihre Umsätze sauber zu trennen und steuerlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
Die Vor- und Nachteile einer freiberuflichen Nebentätigkeit
Die Entscheidung, eine freiberufliche Nebentätigkeit aufzunehmen, kann eine spannende Möglichkeit sein, das eigene Einkommen zu steigern und berufliche Erfahrungen zu erweitern. Doch wie bei jeder Entscheidung im Leben gibt es auch hier sowohl Vorteile als auch Herausforderungen, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Wir haben alle Vor- und Nachteile zusammengefasst:
Vorteile
1. Zusätzliches Einkommen:
Eine freiberufliche Nebentätigkeit kann eine willkommene Einkommensquelle sein, die finanzielle Freiheit und Flexibilität bietet. Das zusätzliche Geld kann für private Ausgaben, Investitionen in die eigene Weiterbildung oder zur Absicherung in unsicheren Zeiten genutzt werden.
2. Erfahrung und Referenzen:
Durch die Arbeit in verschiedenen Bereichen sammeln Sie wertvolle Erfahrungen und erweitern Ihr berufliches Netzwerk. Das kann sowohl Ihre Kompetenzen erweitern als auch Ihre Reputation stärken, insbesondere wenn Sie neue Referenzen oder Kunden gewinnen.
3. Erprobung von Geschäftsideen:
Die Nebentätigkeit bietet Ihnen die Möglichkeit, unter "realen" Bedingungen zu testen, ob Ihre Geschäftsidee auch im größeren Maßstab tragfähig ist. So können Sie herausfinden, ob es Potenzial für eine spätere Vollzeit-Selbstständigkeit gibt, ohne das Risiko einer kompletten Existenzgründung auf einmal einzugehen.
4. Mehr Unabhängigkeit:
Ein großer Vorteil der Selbstständigkeit, auch im Nebenerwerb, ist die Unabhängigkeit. Sie entscheiden selbst, wie Sie Ihre Arbeitszeit und Ihre Projekte gestalten. Dies kann zu einer höheren Zufriedenheit und einer besseren Work-Life-Balance führen, wenn Sie es geschickt managen.
5. Potenzial für den Übergang zur Hauptbeschäftigung:
Die Nebentätigkeit kann als Sprungbrett für eine zukünftige Vollzeit-Selbstständigkeit dienen. Wenn Ihre freiberufliche Tätigkeit gut läuft, können Sie die Entscheidung treffen, den Schritt in den hauptberuflichen Freelancing-Bereich zu wagen.
Nachteile
1. Zusätzlicher Zeitaufwand:
Der wohl größte Nachteil einer freiberuflichen Nebentätigkeit ist der zusätzliche Zeitaufwand. Sie müssen die Anforderungen Ihres Hauptjobs und Ihrer freiberuflichen Arbeit unter einen Hut bringen – das kann zu Überstunden, Stress und eventuell sogar zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität führen.
2. Belastung für die Haupttätigkeit:
Wenn die Nebentätigkeit zu viel Zeit und Energie in Anspruch nimmt, kann das die Leistung im Hauptjob beeinträchtigen. Übermäßige Erschöpfung und fehlende Konzentration könnten zu Fehlern oder Konflikten im Arbeitsumfeld führen, was langfristig problematisch werden kann.
5. Krankheits- und Urlaubsregelung:
Wenn Sie im Krankheitsfall oder während Ihres Urlaubs arbeiten, darf Ihre freiberufliche Nebentätigkeit nicht fortgeführt werden. Das bedeutet, dass Sie auch in dieser Zeit keine Einnahmen aus Ihrer Selbstständigkeit erzielen können.
Tipps für Ihren Einstieg als Freelancer:in
Die Idee, eine freiberufliche Nebentätigkeit zu starten, kann verlockend sein – doch wie bei jedem Vorhaben erfordert auch dieser Schritt eine durchdachte Planung. Damit Sie die Chancen optimal nutzen und den Herausforderungen souverän begegnen, haben wir hier einige hilfreiche Tipps für Sie zusammengestellt:
1. Realistische Einschätzung der Doppelbelastung
Wer neben einem Vollzeitjob noch eine Nebentätigkeit aufnimmt, sollte sich bewusst sein, dass dies eine doppelte Belastung mit sich bringen kann. Besonders herausfordernd wird es, wenn Überstunden anfallen oder Sie gleichzeitig Deadlines für freiberufliche Aufträge einhalten müssen. Ein gesundes Zeitmanagement ist unerlässlich – wenn Ihre Nebentätigkeit anfängt, Ihre Leistung im Hauptjob zu beeinträchtigen, kann dies langfristig zu Stress und Überlastung führen. Eine präzise Planung und das Setzen realistischer Ziele helfen dabei, die Balance zu halten.
2. Offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber
Ein ehrliches Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber kann viele Missverständnisse vermeiden. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre freiberufliche Tätigkeit unterstützt, haben Sie möglicherweise die Möglichkeit, flexiblere Arbeitszeiten zu vereinbaren oder Aufgaben so zu verteilen, dass beide Tätigkeiten gut miteinander vereinbar sind. In manchen Fällen kann auch der Hauptjob von Ihrer Nebentätigkeit profitieren – etwa durch die Erweiterung Ihrer Fähigkeiten oder neue Perspektiven, die Sie in beide Tätigkeiten einbringen können.
3. Urlaub und Erholung nicht vergessen
Urlaub dient der Erholung und ist wichtig, um neue Energie zu tanken. Wenn Sie sowohl in Ihrem Hauptjob als auch freiberuflich arbeiten, ist es entscheidend, regelmäßig Pausen einzuplanen. Gönnen Sie sich also auch eine Auszeit, um langfristig leistungsfähig zu bleiben.
4. Steuerliche und rechtliche Formalitäten nicht aus den Augen verlieren

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