Jeder freut sich über Geschenke. Damit die Freude auch Bestand hat und nicht durch Forderungen vom Finanzamt getrübt wird, gibt es steuerrechtlich einige Regelungen bei Kundengeschenken zu Weihnachten zu beachten. Grundsätzlich sind Geschenke für Kunden nur dann steuerlich als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Das heißt, Sie dürfen dafür keine Gegenleistung wie einen Auftrag oder besondere Konditionen im Einkauf erwarten.
Darüber hinaus darf der Wert Ihrer Weihnachtsgeschenke für Kunden je Empfänger:in gemäß § 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) einen Betrag in Höhe von 35 Euro netto (ggf. 50 EUR ab 2024)pro Wirtschaftsjahr nicht übersteigen. Bei Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind, gilt der Bruttobetrag.
Liegen der Anschaffungs- oder Herstellungspreis für Ihre Weihnachtsgeschenke für Kunden über dieser Freigrenze, entfällt der Steuerabzug für das Geschenk. Und zwar nicht nur auf den Betrag, der über der steuerlichen Grenze liegt, sondern für den kompletten Wert des Geschenkes.