Die elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) wird künftig, voraussichtlich ab Januar 2025, im B2B-Bereich verpflichtend. Geregelt wird die Pflicht zur elektronischen Rechnung und alle in diesem Zusammenhang relevanten Vorschriften durch das Wachstumschancengesetz.
Einige Expert:innen bezeichnen die elektronische Rechnung als weiteren Schritt in Richtung Modernisierung der Buchhaltung und der mit ihr verbundenen Abläufe. Vor allem die Tatsache, dass durch die elektronische Rechnung der Aufwand für die Bearbeitung von Papierdokumenten reduziert wird, sorgt für eine Effizienzsteigerung.
In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, welche Vorteile die elektronische Rechnungsverarbeitung bietet und welche Formate für die Erstellung verwendet werden können.