Nicht jede selbstständige Tätigkeit erfordert eine Gewerbeanmeldung. Freiberufler:innen nach § 18 EStG, Land- und Forstwirt:innen sowie Personen, die ausschließlich eigenes Vermögen verwalten, sind ausgenommen, trotz voller Selbstständigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Wer dagegen mit Waren handelt, Dienstleistungen erbringt oder Güter produziert, meldet in der Regel nach § 14 GewO ein Gewerbe an.
Dieser Artikel zeigt konkret, welche Berufe und Tätigkeiten keine Anmeldung brauchen, wo die Grenze zur Gewerblichkeit verläuft und welche Pflichten stattdessen gelten – allen voran die Meldung beim Finanzamt.






