Wer als Immobilienmakler:in starten will, kann das nicht freiberuflich tun: Die Tätigkeit gilt als Gewerbe und erfordert eine Anmeldung beim Gewerbeamt sowie die Erlaubnis nach §34c GewO. Ohne diese Genehmigung sind Maklerverträge unwirksam und es drohen Bußgelder bis zu 50.000 €.
Für die Erlaubnis müssen Sie Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen, etwa durch Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine Sachkundeprüfung ist seit 2014 nicht mehr Pflicht. Mit Gründungskosten von 500 bis 2.000 € sollten Sie rechnen.
Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch Anmeldung, Erlaubnis, Steuern und Rechtsform, damit Sie rechtssicher und ohne Umwege in Ihr Immobiliengeschäft starten.






