Girocard, Maestro, V-Pay – wann unterschreiben Sie bei der Zahlung, wann wird die Verifizierung per PIN, wann durch NFC durchgeführt?
Das ist eine Frage, wo bei vielen Nutzern oft eine Unsicherheit besteht. Wurde das Bezahlen mit Kreditkarte lange Zeit gängig über Lesegerät und unterschreiben erledigt, so muss ab Anfang 2017 bei der Bankkarte teilweise ausgewählt werden, ob mit Maestro oder V-Pay bezahlt werden soll.
Das ist vor allem bei kleineren Händlern der Fall und bei solchen, die über keine Internetverbindung verfügen. Denn nur online kommt das elektronische Lastschriftverfahren zum Einsatz. In diesem Fall muss die Zahlung mit gültiger Kredit-, Debit- oder Prepaidkarte durch Unterschrift verifiziert werden. Bei der Nutzung des elektronischen Lastschriftverfahrens erfolgt die Ab- oder Rückbuchung nicht in Echtzeit. Nutzt der Händler das Girocard-System (Produkt der deutschen Kreditgesellschaft), was bei größeren Geschäften mit online Verbindung allgemein üblich ist, genügt die Eingabe der PIN. Die Abbuchung ist schnell erledigt, wenn die Zahlungsbestätigung erfolgt. Die Installation des Giro-Card Systems bietet etwas mehr Sicherheit, ist aber aufwendiger und teurer, weshalb kleinere Geschäfte dieses System oft nicht nutzen.
Beim Einsatz dieser Karte ist es je nach Händler nötig, dass die Verifizierung mittels Namenszug erfolgt. Das liegt an der älteren Technologie, die auf den Magnetstreifen setzt und die auch über Jahrzehnte bei den Kreditkarten der Standard war. Da allerdings ein Auslesen und Kopieren der Daten vom Magnetstreifen relativ simpel ist, gilt dieses System inzwischen als weniger sicher. Jedoch kann dafür mit dieser Karte weltweit bezahlt werden, durch Unterschreiben oder Verifizierung per PIN-Eingabe. Bei Geldabhebungen am Automaten ist immer eine PIN-Eingabe nötig.
Bei der V-Pay Kreditkarte kommt allgemein nur eine PIN-Verifizierung zum Einsatz, wo die modernere, sicherere EMV-Chip-Technologie genutzt wird. Das ist ein goldener, auf der Kartenvorderseite befindlicher Chip. Die PIN-Verifizierung ist jedoch auch hier wieder abhängig vom Händler. Am Geldautomaten, beim Geldabheben, ist das aber nur mittels PIN-Eingabe möglich.
NFC ist ein Übertragungsstandard, der bei Handys zur Grundausstattung gehört und der dem Datenaustausch ohne Kontakt auf kurze Distanz (maximal nicht mehr vier Zentimeter) dient. Damit kann auch bezahlt werden. Ist die Kasse des Händlers mit diesem Funkstandard ausgestattet, genügt es, dass die Kreditkarte oder das Handy ans Kassenterminal gehalten wird. (NFC ist nicht zu verwechseln mit dem immer weniger verbreiteten Girogo-System für Bezahlung mit der sogenannten GeldKarte.)
Online-Zahlungen sind mit der Girocard nicht möglich (genauso wenig wie das Anmieten beispielsweise eines Leihwagens), sondern nur mit klassischer Kreditkarte bzw. Partnerkreditkarte oder Co-Brandingkarte. Wer im Internet mit Kreditkarte zahlen möchte, gibt in der Regel Kreditkartennummer und Ablaufdatum der Zahlkarte an. Beide Angaben befinden sich auf der Vorderseite jeder Karte. Oft wird zudem die Sicherheitsnummer CVC oder CVV abgefragt. Diese befindet sich auf der Rückseite der Karte (je nach Kreditkarteninstitut entweder dreistellig oder vierstellig). Zusätzlich gesichert werden Online Buchungen per 3D-Secure-Verfahren, bei dem ein weiterer Sicherheitscode (TAN) in die Plattform eingegeben werden muss.
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