Die Nutzungsdauer einer Software variiert stark und ist von ihrem konkreten Einsatzzweck sowie der technologischen Entwicklung abhängig. Dabei spielen sowohl branchenspezifische Anforderungen als auch die geplante Nutzungshäufigkeit eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich gilt folgendes:
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Standardsoftware und Trivialsoftware: Die Abschreibungsdauer von Software für Standardprogramme liegt typischerweise bei drei Jahren. Diese kurze Nutzungsdauer ist insbesondere bei Software relevant, die regelmäßig aktualisiert oder durch neue Versionen ersetzt wird.
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Individuell entwickelte Software: Individuell angepasste oder speziell entwickelte Software kann über eine längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden, z.B. fünf Jahre oder mehr, sofern sie langfristig für geschäftliche Prozesse unverzichtbar bleibt. Hierbei ist die geplante Einsatzdauer entscheidend.
Seit dem 01.01.2021 wurde die steuerliche Behandlung von Software durch die Einführung der Sofortabschreibung erleichtert. Software, die nicht länger als ein Jahr genutzt wird, kann sofort abgeschrieben werden, was insbesondere für kurzfristige Investitionen in digitale Technologien von Vorteil ist.