Unternehmen müssen Steuern an das Finanzamt zahlen. Selbstständige, ob mit Gewerbe, Kleingewerbe oder aber Freiberufler, sollten sich daher frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Ein guter Steuerberater kann dabei hilfreich sein, denn er gibt Tipps und weiß, was wie wo und wann fällig ist, bezahlt werden muss oder eingespart werden kann.
Besonders für Gründer, die gerade erst selbstständig werden, sind steuerliche Angelegenheiten oft ein Buch mit sieben Siegeln oder sie sind vollauf mit anderen Dingen als den Fragen nach Steuersatz und Buchführung beschäftigt. Dennoch ist das Wissen um die eigenen Steuern wichtig. In folgendem Artikel geben wir einen kurzen Überblick über die Steuerarten.
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Die Lohnsteuer
Um es gleich vorweg zu nehmen: Eine Steuerart, die Selbstständige nicht selbst zahlen müssen, ist die Lohnsteuer. Bei ihr handelt es sich um eine Steuer, die vor allem die Arbeitnehmer betrifft. Insofern kommt ein Unternehmer damit nur in Kontakt, wenn er Arbeitskräfte beschäftigt, deren Lohnsteuer er direkt von deren Bruttogehältern aus abführen muss. Seine eigene Steuerlast ist davon nicht betroffen.
Sonstige Steuerarten
Dafür gibt es eine Vielzahl an anderen Steuerarten, die je nach Unternehmensform in der Selbstständigkeit infrage kommen. Dazu gehören:
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer
- Kapitalertragssteuer
Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Der sogenannte Soli beträgt derzeit 5,5 Prozent, die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Bundesland: In Bayern und Baden-Württemberg sind es acht Prozent des Einkommens, in den anderen Bundesländern neun Prozent.
Die Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, gern auch Mehrwertsteuer genannt, ist für Unternehmen ein durchlaufender Posten, denn sie wird nur vom Endverbraucher getragen. Mit jedem Einkauf als Privatperson wird also Umsatzsteuer bezahlt. Das bedeutet, dass sie beispielsweise auf Rechnungen ausgewiesen ist und vom Rechnungsschreiber auch eingenommen wird; von diesem wird sie aber komplett an das Finanzamt abgeführt. Sie stellt also kein Einkommen dar und hat daher auch keinen Einfluss auf den Gewinn.
Die Umsatzsteuer muss je nach Umsatz monatlich, teilweise quartalsmäßig bezahlt werden (Vorsteuer). Es ist daher ratsam, sie jeweils sofort nach Einnahme getrennt von den sonstigen Umsätzen zu platzieren, um sie immer rechtzeitig bezahlen zu können.
Selbstständige, die die der Einzelunternehmerregelung in Anspruch nehmen (z. B. für ein Kleingewerbe) sind von der Umsatzsteuer befreit.
Die Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird nur von sogenannten natürlichen Personen gezahlt, und zwar einmal jährlich. Hierzu zählen Einzelunternehmen, Freiberufler und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften dagegen gelten als juristische Personen und zahlen daher keine Einkommensteuer. Dazu später mehr.
Diese Steuern werden aktuell erst ab einem Einkommen von 11.604 Euro erhoben. Alles darunter wird als Grundfreibetrag bezeichnet. Als Einkommen gilt dabei der Gewinn, wobei betriebliche Ausgaben, besondere Belastungen und eventuelle Sonderausgaben vorher abgezogen werden. Die Steuerlast beginnt bei 14 Prozent und steigt parallel zur Einkommenshöhe bis auf 45 Prozent.
Die Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von jedem Betrieb entrichtet, der gewerbliche Umsätze erzielt. Selbstständige wie zum Beispiel Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe fallen nicht darunter. Dabei sind die Hebesätze pro Kommune unterschiedlich. Es gibt ein kompliziertes Rechenverfahren, um zu große Unterschiede der Gemeinden zu vermeiden, damit das Gewerbe nicht abwandert. Abgerechnet wird pro Quartal, der Freibetrag liegt bei 24.500 Euro.
Die Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer wird nur von juristischen Personen wie den Kapitalgesellschaften bezahlt. Sie ersetzt die Einkommensteuer. Als Gründer einer UG oder GmbH wird das Thema ebenfalls interessant. Diese Steuer beträgt 15 Prozent plus Solidaritätsbeitrag.
Die Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Art der Einkommenssteuer. Sie findet nur Anwendung, wenn Kapitalerträge in die Firma fließen. Dann geht es in der Regel um 25 Prozent plus Solidaritätsbeitrag und eventuell Kirchensteuer.
Steuern selbst erledigen?
Wer also selbstständig und keine juristische Person ist, muss sich in erster Linie um Einkommen- und Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls die gewerblichen Steuern kümmern. Das klingt nach einer einfachen Abrechnung. Allerdings sollte man über einige weitere Informationen und etwas Know-How in Sachen Steuerrecht verfügen.
Mancher nutzt dafür gern eine professionelle Steuersoftware, ein anderer zieht es vor, einen passenden Steuerberater zu finden. Dabei ist zu beachten, dass der eine oder andere Berater auf das Thema Gründung oder freiberufliche Tätigkeit spezialisiert sein sollte. Es lohnt sich, nicht zu schnell zu wählen, einfach an- und genau nachzufragen.
Grundsätzlich bedeutet eine berufliche Steuererklärung einen erheblichen Zeitaufwand und setzt deshalb schon eine ganze Menge Wissen voraus. Es sind also die Kosten abzuwägen, gerade auch dann, wenn die Einnahmen kurz nach der Gründung noch nicht so sprudeln. Allerdings lässt sich die Arbeit des Beraters bereits ab dem ersten Euro vollständig absetzen. Außerdem kann man bei einem guten Steuerbüro sicher sein, in Sachen Einnahmen und Ausgaben alles richtig gemacht zu haben und darüber hinaus Tipps zum Steuersparen oder Ratschläge auch zu anderen Themen wie beispielsweise Versicherungen erhalten.
Äußerst hilfreich ist es außerdem, wenn das eigene Geschäftskonto bereits nützliche Buchhaltungs-Funktionen bietet, die die Buchführung erleichtern und für einen klaren Überblick über die eigenen Finanzen sorgen, wie es bei Qonto der Fall ist.
Fazit zur Lohnsteuer für Selbstständige
Selbstständige, die in ihrem Beruf mehr als den Grundfreibetrag verdienen, müssen Steuern bezahlen. Dabei ist eine genaue Buchführung sehr wichtig, damit zum Abrechnungszeitpunkt kein Chaos entsteht. Es kommen mehrere Steuern infrage, vor allem die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer sind zu zahlen. Wie hoch der jeweilige Steuersatz ist, richtet sich nach dem Gewinn. Dieser errechnet sich aus den Einnahmen abzüglich diverser Ausgaben.
Da das ganze Steuergefüge recht kompliziert werden kann, ist zu überlegen, ein gutes Steuerbüro in Anspruch zu nehmen.
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