Wussten Sie schon? Abschreibungen bieten Ihnen als Selbstständige:n oder Freelancer einen steuerlichen Vorteil, da sie die steuerliche Bemessungsgrundlage, also den zu versteuernden Gewinn, verringern. Sprich, Abschreibungen erlauben es Ihnen, die Kosten für Anschaffungen von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer zu verteilen. Dies spiegelt den Wertverlust wider, den diese Güter über die Zeit, durch ihre Nutzung oder durch technischen Fortschritt erfahren.
Letztendlich bedeutet das für Sie, dass Sie Ihren jährlichen Gewinn durch die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf mehrere Geschäftsjahre reduzieren können, was wiederum die Höhe der Einkommensteuer mindert. Dies verbessert also die Liquidität Ihres Unternehmens und kann die finanzielle Belastung in den ersten Jahren nach einer Investition verringern.
Einen weiteren steuerlichen Vorteil bietet die Vorsteuerabzugsfähigkeit. Diese ermöglicht es Ihnen, die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer für eingekaufte Waren, Dienstleistungen oder Investitionsgüter von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Das bedeutet letztendlich, dass Selbstständige oder Freiberufler:innen die Umsatzsteuer, die sie auf Einkäufe (Vorsteuer) gezahlt haben, von der Umsatzsteuer abziehen können, die sie ihrer Kundschaft in Rechnung stellen (Umsatzsteuer). Dieses Verfahren verhindert somit eine Doppelbesteuerung, indem es sicherstellt, dass die Umsatzsteuer letztlich nur vom Endverbraucher getragen wird.
Übrigens kann es für die Vorsteuerabzugsfähigkeit auch sinnvoll sein, Zwischenrechnungen zu stellen. Wenn Sie als Selbstständige:r Zwischenrechnungen für erhaltene Lieferungen oder Leistungen erhalten, können Sie die darauf ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, sobald die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet wurde. Dies ermöglicht dadurch einen früheren Vorsteuerabzug, selbst wenn die Gesamtleistung noch nicht abgeschlossen ist. Das wiederum kann Ihre Liquidität verbessern.