Wenn sich das Jahr dem Ende zuneigt, stehen nicht nur die stressigen Einkäufe für Weihnachtsgeschenke und die Planung des großen Familienessens an – auch das Steuerjahr geht zu Ende und somit naht wieder einmal die Steuererklärung. Wenn das Wort Steuererklärung fällt, kommt neben einem großen Arbeitsaufwand auch oft der Gedanke, dass Sie den ein oder anderen Euro für über das Jahr zu viel gezahlte Steuern wiederbekommen.
Zu diesen Zahlungen gehört auch der Lohnsteuerjahresausgleich. Was das genau ist, was Sie als Selbstständiger darüber wissen solltest und wie es sich mit der Lohnsteuerjahresausgleich Frist verhält, möchten wir Ihnen in diesem Artikel erklären.
Was genau ist der Lohnsteuerjahresausgleich?
Ähnlich wie bei anderen steuerlichen Vorauszahlungen muss auch die Lohnsteuer am Anfang eines neuen Steuerjahres berechnen und an das Finanzamt abführen. Allerdings kann es passieren, dass dieser Betrag sich von dem Betrag unterscheidet, welchen Du tatsächlich bezahlen musst. Der Lohnsteuerjahresausgleich gibt Dir also die Möglichkeit, zu hoch gezahlte Lohnsteuer wieder zu bekommen.
Denn die Lohnsteuer wird in der Regel für das kommende Jahr berechnet, indem von dem gleichen Gehalt für alle 12 Monate ausgegangen wird. Dadurch kommt es häufig vor, dass eine zu hohe Lohnsteuer gezahlt wird.
Mit Steuern bei Bonuszahlungen verhält es sich so, dass der Betrag gleichmäßig auf die 12 Monate eines Jahres verteilt werden, wodurch wiederum der Lohnsteuersatz steigt. Somit müssen jegliche Boni wie beispielsweise das Weihnachtsgeld, welches häufig auch als 13. Gehalt bezeichnet wird, voll versteuert werden.
Unterschied Einkommenssteuer und Lohnsteuer
Das deutsche Steuersystem ist nicht zu Unrecht dafür bekannt, ein Chaos aus komplexen Begriffen und somit für Laien oft kompliziert zu sein. Für Selbstständige gibt es außerdem noch gewisse Unterschiede im Gegensatz zu Angestellten.
Die wichtigsten Steuern für Selbstständige sind die Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Hierzu müssen Sie wissen, dass die Einkommenssteuer ein Überbegriff von verschiedenen Steuerarten ist:
- Kapitalertragsteuer
- Lohnsteuer
Die Kapitalertragssteuer bezieht sich lediglich auf Zinsen und Dividenden, die Sie beispielsweise von einer Bank bekommen. Mit einem Steuersatz von 25 % liegt diese Steuer relativ hoch. In der Einkommenssteuererklärung können Sie diese Steuer geltend machen, was allerdings nur Sinn ergibt, wenn Sie gemäß Ihrer Steuerklasse einen Steuersatz unter 25 % zahlen.
Aber was ist nun der genaue Unterschied zwischen Einkommenssteuer und Lohnsteuer? Fälschlicherweise werden diese beiden Begriffe häufig synonym benutzt. Der Unterschied liegt lediglich in der Erhebungsform.
Wenn Sie in einem Arbeitnehmerverhältnis stehen und Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch monatlich an das Finanzamt abführt, spricht man von der Lohnsteuer. Wenn Sie diese Abgabe selbst vollziehen, sprechen wir von der Einkommenssteuer.
Auch interessant: Steuererklärung für Selbstständige – der Einkommenssteuerrechner als hilfreiches Werkzeug.
Wer darf den Lohnsteuerjahresausgleich machen?
Bevor wir genauer darauf eingehen, wie Sie einen Lohnsteuerjahresausgleich erstellen, sollten Sie wissen, dass hierfür gewisse Voraussetzungen gelten.
Beispielsweise müssen Sie über alle Monate des Jahres in der Beschäftigung tätig sein, weswegen keine Lohnsteuer bei Teilzeit geltend gemacht werden kann.
Folglich ist ein Lohnsteuerjahresausgleich nur möglich, wenn:
- Sie gleichzeitig nebenberuflich selbstständig und angestellt bei einem Arbeitgeber sind und somit monatliche Gehaltsabrechnungen erhalten.
- Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeitende beschäftigen und Gehaltsabrechnungen erstellen.
Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, müssen Sie nur eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Da Sie keine Lohnsteuer zahlen, fällt auch der Lohnsteuerjahresausgleich weg. Es ist sinnvoll, sich vor dem Erstellen des Lohnsteuerausgleiches zu informieren, welche Steuerfreibeträge Ihnen bereits zustehen, da diese die zu zahlende Lohnsteuer verringern.
Gibt es eine Lohnsteuerjahresausgleich-Pflicht?
Für junge oder kleine Unternehmen, welche weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen, gibt es keine Pflicht. Im eher unwahrscheinlichen Falle, dass Ihre Mitarbeitenden nach zusätzlichen Aufgaben suchen oder diese zeitintensive Aufgabe gerne freiwillig in Angriff nehmen, können sie dies natürlich tun. Ansonsten müssen Sie den Lohnsteuerjahresausgleich selber machen, wobei hier die Rede von der Einkommenssteuererklärung ist.
Die Anzahl der Mitarbeitenden bezieht sich auf immer auf den 31. Dezember. Wenn Sie also am Anfang des Jahres noch acht Mitarbeitende beschäftigt und inzwischen elf Angestellte haben, unterliegen Sie trotzdem der Pflicht, für alle einen Lohnsteuerjahresausgleich vorzunehmen.
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Wie viel bekommt man von der Lohnsteuer zurück?
Der Betrag, den Sie von der im Jahr gezahlten Lohnsteuer zurückbekommen, ist von folgenden Aspekten abhängig:
- Steuerklasse
- Familienstatus
- Monatliches Gehalt
- Höhe der Bonuszahlungen
Wer mit seiner Steuerklasse schon von einer gewissen Anzahl an Steuerfreibeträgen profitiert, hat in der Regel einen niedrigeren Anspruch auf Zurückzahlungen in der Lohnsteuer.
Wenn Sie sich nun die Frage stellen: „ab wie viel Brutto steigt die Lohnsteuer?“, dann ist dies pauschal schwer zu beantworten. Häufig ist auch die Rede von der Lohnsteuer-Progression. In Deutschland ist der Steuersatz progressiv, was bedeutet, dass sich die zu zahlenden Steuerbeträge und somit auch die Lohnsteuerzahlungen mit steigendem Einkommen erhöhen. Bis zu einem monatlichen Bruttogehalt von 1.000 € fällt noch keinerlei Lohnsteuer an, danach steigt der Betrag also progressiv an.
Wann kann man den Lohnsteuerausgleich machen?
Dadurch, dass Sie für den Lohnsteuerjahresausgleich alle Gehaltsabrechnungen vorliegen haben müssen, können Sie nicht vor Dezember beginnen.
Viele Arbeitgeber erledigen die Aufgabe bereits im Dezember. Sie können das Dokument auch noch im Januar und spätestens im Februar einreichen. Nach früheren Regelungen galt die Frist noch bis März, die neuen Regelungen haben die Frist allerdings auf Februar verkürzt.
Achten Sie darauf, dass sich die Lohnsteuer-Grenzen in der Regel jedes Jahr minimal ändern. Wenn Sie sich auf diesem Gebiet noch nicht so gut auskennen und Ihre Lohnsteuerrückzahlung berechnen lassen möchten, um nicht auf den komplett falschen Pfad zu geraten, gibt es im Internet den Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
Lohnsteuerjahresausgleich erstellen
Wie bereits angesprochen, stellt der Lohnsteuerjahresausgleich einen wichtigen Teil der Steuererklärung dar. Wenn Sie also nebenberuflich selbstständig sind und der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber erstellt wird, müssen Sie die entstehenden Steuerrückzahlungen in Ihrer privaten Steuererklärung geltend machen. Für Arbeitnehmende in einer Vollzeitbeschäftigung entfällt die Pflicht zur Steuererklärung, wodurch die Rückzahlung über den Arbeitgeber erfolgt.
Hilfe bei Steuererklärung für Selbstständige
Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind, gelten für Sie besondere Regelungen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich nicht nur vor dem Lohnsteuerjahresausgleich, sondern bereits vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit über die steuerlichen Bedingungen in der Selbstständigkeit informieren.
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- Der Lohnsteuerjahresausgleich ist ausschließlich für Arbeitnehmende in Vollzeit oder nebenberuflich Selbstständige im Angestelltenverhältnis interessant, während sie für hauptberuflich Selbstständige nicht interessant ist.
- Dieser Vorgang dient dazu, zu viel gezahlte Lohnsteuer zu errechnen und zurückzubekommen.
- Der Betrag ist von gewissen Faktoren wie Ihrer Steuerklasse und Ihrem monatlichen Gehalt abhängig.
- Als Angestellter oder Angestellte in Vollzeitbeschäftigung erfolgt der Lohnsteuerausgleich durch den Arbeitgeber, während Sie als nebenberuflich Selbstständiger die Lohnsteuererstattung durch die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
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