Der Begriff Saldo kommt aus dem Italienischen und bedeutet in der wörtlichen Übersetzung „Balance“. Im Bankwesen stellt er die Differenz zwischen Eingaben und Ausgaben dar. Mit der Aufrechnung der beiden Seiten wird der aktuelle Kontostand festgestellt, der auch als Saldo bezeichnet wird. In der betriebswirtschaftlichen Buchführung spielt der Saldo eine wichtige Rolle bei der Erstellung der Bilanz sowie Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens.
Was bedeutet der Saldo auf Ihrem Kontoauszug?
In der Kontoführung steht der Saldo für die Differenz der Soll- und Habenseite eines Girokontos. Banken bieten Girokonten mit oder ohne Dispositionskredit an. Konten ohne diesen Überziehungskredit werden als kreditorische Konten bezeichnet. Diese Konten erlauben keinen negativen Kontostand. Konten mit Überziehungskredit werden als debitorische Konten bezeichnet. Im Fall eines negativen Saldos, tritt die Bank als Kreditor, also als Gläubiger auf. Der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin wird entsprechend zum/zur Schuldner/Schuldnerin.
Saldo: Unterschied Soll und Haben
Auf Ihrem privaten Girokonto sowie auf Ihrem Geschäftskonto werden Buchungen von Zahlungsausgängen und Zahlungseingängen durchgeführt. Das Soll steht für einen Abgang von einem Konto, das Haben für einen Zugang. Auf der Sollseite befinden sich entsprechend die Zahlungsausgänge, auf der Habenseite die Zahlungseingänge. Der Gesamtsaldo ist die Summe, die Sie tatsächlich auf dem Konto haben. Liegen die Ausgaben über den Einnahmen, befindet sich das Konto im Minus: Der Kontostand ist im Soll. Überschreiten die Einnahmen die Ausgaben, befindet sich das Konto im Plus: Der Kontostand ist im Haben.
Da Salden grundsätzlich nur eine Differenz beschreiben, kann der es per Definition keinen negativen Saldo geben. Daher stellen viele Kreditinstitute den Habensaldo eines Kontos durch ein (H), den Sollsaldo durch ein (S) dar.
Saldo der Abschlussposten
Kontosaldo: zwei verschiedene Varianten
- Mit dem Tagessaldo werden Bankkonten tagesaktuell abgerechnet, d. h. die Bank berücksichtigt alle Buchungen eines Tages und ermittelt daraus den aktuellen Kontostand.
- Der Abschlusssaldo muss gemäß § 355 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) mindestens einmal im Jahr ermittelt werden. Bei Privatkonten wird der Abschlusssaldo üblicherweise vierteljährlich ermittelt. Hier werden alle anfallenden Buchungen wie Abbuchungen, Zinsbuchungen oder Gutschriften für den entsprechenden Berechnungszeitraum ermittelt. Bei Geschäftskonten wird der Abschlusssaldo monatlich ermittelt. Unternehmen benötigen den Saldo, um beispielsweise die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Diese beruht auf den eingegangenen Einnahmen und Ausgaben.
Wie wird der Saldo für ein Girokonto berechnet?
Um den aktuellen Saldo für Ihr Konto zu berechnen, ermitteln Sie zunächst die Summe der Sollseite und die Summe der Habenseite. Die größere Summe ist Ihre Abschlusssumme. Die Differenz der beiden Summen auf den Kontoseiten ist Ihr Saldo. Zum Schluss wird der Saldo auf der Seite der kleineren Summe eingetragen. Bei einem Sollsaldo ist die Sollseite größer und der Saldo wird auf der Habenseite eingetragen. Bei einem Habensaldo ist die Habenseite größer und der Saldo kommt entsprechend auf die Sollseite.
Eine Beispielrechnung:
Die Summe Ihrer Sollseite beträgt 5.100 Euro, die Summe der Habenseite beträgt 2.295 Euro. Die 5.100 ist Ihre Abschlusssumme. Die Differenz, also der Saldo, beträgt 2.805 Euro. Die kleinere Summe steht auf der Habenseite. Entsprechend wird der Saldo dort eingetragen. Der Saldo gibt den Endbestand Ihres Kontos an und ist wichtig für die Erstellung einer Bilanz oder Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV).
Saldo bei Kreditkarten
Der Saldo ist auch bei Kreditkarten relevant. Hier geht der Kontosaldo automatisch ins Minus, sobald Sie Ihre Kreditkarte benutzt und den zur Verfügung gestellten Rahmenbetrag in Anspruch nehmen. Bei der Kreditkarte wird der Abschlusssaldo monatlich durchgeführt, da der Betrag durch den Inhaber oder die Inhaberin der Kreditkarte dann ausgeglichen werden muss. Die monatliche Abrechnung wird von der Bank übernommen.
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Der Saldo in der betriebswirtschaftlichen Buchführung
Der Saldo spielt eine wichtige Rolle beim Jahresabschluss. Grundsätzlich sind alle Kaufleute verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Ausnahmen sind Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse und 60.000 Euro Jahresüberschuss erwirtschaftet haben. Freiberufler:innen und Kleingewerbetreibende sind ebenfalls von der Regel ausgenommen. Sie erstellen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für das Geschäftsjahr.
Mit dem Jahresabschluss wird festgestellt, welche Gewinne und Verluste ein Unternehmen im Laufe eines Jahres gemacht hat. Die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen wird als Gewinn-und-Verlustrechnung bezeichnet. Zusammen mit der Bilanz ergibt sie den Jahresabschluss. Für die Erstellung gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die allgemeingültigen Regeln zur Buchhaltung in Deutschland. Die angewandte Buchhaltungsmethode ist die doppelte Buchhaltung bzw. die Soll- und Haben-Buchung.
Der Saldo in der doppelten Buchführung
Bei der doppelten Buchhaltung wird jeder Geschäftsvorfall doppelt erfasst. Einmal auf dem Bestandskonto und einmal auf dem Erfolgskonto.
Bestandskonten
Bestandskonten sind die Grundlage für die Erstellung einer Bilanz. Man unterscheidet zwischen Aktivkonten und Passivkonten. Die wichtigsten aktiven Bestandskonten sind das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen. Zum Anlagevermögen eines Unternehmens zählen z. B. Maschinen, Fahrzeuge oder Grundstücke. Das Umlaufvermögen beinhaltet das Bankkonto und die Kasse. Bestandskonten werden direkt über die Bilanz abgeschlossen.
Bestandskonten haben zum Ende des Geschäftsjahres einen Schlussbestand, der dem Anfangsbestand des folgenden Geschäftsjahres entspricht. Der Anfangsbestand wird Aktiv- und Passivseite sind bei Bestandskonten immer im Gleichgewicht, somit haben sie keinen Einfluss auf den Gewinn eines Unternehmens.
Erfolgskonten
Erfolgskonten bilden die Grundlage der GuV. Hier unterscheidet man zwischen Aufwands- und Ertragskonten. Über das Aufwandskonto werden betriebliche Aufwendungen beispielsweise für Personal, Miete, Büromaterial oder Werbekosten verbucht. Im Ertragskonto sind Einnahmen, die ein Unternehmen erzielt, beispielsweise aus dem Verkauf von Produkten, durch Dienstleistungen, Zinseinnahmen oder Spendengelder verbucht. Erfolgskonten haben im Gegensatz zu Bestandskonten keinen Anfangsbestand. Sie nehmen direkten Einfluss auf den Gewinn, da sie das Kapital erhöhen oder mindern.
Saldo ermitteln
Bei einem Bestandskonto werden Zugänge im Haben und Abgänge im Soll gebucht. Um den Saldo Ihrer Bestandskonten zu ermitteln, addieren Sie die wertmäßig größere Seite und schreib dieen Summe sowohl unter Soll als auch unter Haben. Auf der wertmäßig kleineren Seite wird die Differenz zur Summe errechnet. Die Differenz ist der Saldo Ihres Bestandskontos, den Sie zum Ausgleich auf der wertmäßig kleineren Seite einträgst.
Entsprechend verfahren Sie, um den Saldo Ihrer Erfolgskonten zu berechnen. Hier steht das Soll für den Aufwand und das Haben für den Ertrag.
Zusammenführung für den Jahresabschluss
Die Salden der Erfolgs- und Bestandskonten werden anschließend für den Jahresabschluss zusammengeführt. Bei der doppelten Buchführung dürfen die Konten selbst zwar einen Saldo aufweisen. In der Abschlussbilanz darf dieser allerdings nicht auftauchen. Daher werden zunächst alle Kontosalden der Erfolgskonten auf dem Gewinn- und Verlustkonto verbucht.
Der so entstandene Gewinn oder Verlust erscheint dann in der Bilanz und erhöht beispielsweise die Rücklagen Ihres Unternehmens. Bei Bestandskonten werden die Salden zusammengefasst in der Bilanz gebucht, wodurch das Anlage- oder Umlaufvermögens entsprechend erhöht oder gesenkt wird.