Ausländische Dividenden und Kursgewinne sind für in Deutschland steuerpflichtige Personen grundsätzlich in Deutschland steuerlich zu berücksichtigen. Entscheidend ist vor allem, ob Sie die Wertpapiere über eine deutsche Bank oder über einen Auslandsbroker halten, weil davon abhängt, ob der Steuerabzug automatisch erfolgt und wie die Quellensteuer behandelt wird.
Halten Sie ausländische Aktien in einem Depot bei einer deutschen Bank, zieht diese auf die in Deutschland steuerpflichtigen Erträge Kapitalertragsteuer ein, soweit sie die Erträge abrechnet, und berücksichtigt dabei eine im Quellenstaat einbehaltene Steuer. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen kann ausländische Quellensteuer bis zu 15 % auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden.
Liegt Ihr Depot bei einem Auslandsbroker, erfolgt in Deutschland kein automatischer Steuerabzug. In diesem Fall müssen Sie Dividenden und Veräußerungsgewinne in der Anlage KAP selbst erfassen, die Beträge zum Zuflusszeitpunkt in Euro umrechnen und die ausländischen Steuerabzüge mit geeigneten Belegen nachweisen.
Übersteigt die ausländische Quellensteuer den nach dem Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbaren Höchstsatz, kann der Mehrbetrag nur über ein Erstattungsverfahren beim ausländischen Finanzamt zurückgefordert werden.