Selbstständige arbeiten komplett eigenverantwortlich. Sie teilen sich ihre Zeit eigenständig ein. Sie entscheiden, ob sie einen Auftrag annehmen oder es sich leisten können, ihn abzulehnen. Und: Selbstständige sind nicht dazu verpflichtet, in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.
Neben der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zählt hierzu auch der Zweig der Arbeitslosenversicherung. Sind Sie selbstständig und arbeitslos, erhalten Sie entsprechend aber auch kein Arbeitslosengeld.
Also, was können Sie tun, wenn die Aufträge ausbleiben und kein Geld mehr rein kommt? Wann gelten Selbstständige als arbeitslos und welche Alternativen gibt es zur Arbeitslosenversicherung, mit denen Sie sich finanziell absichern können?