Selbstständige arbeiten komplett eigenverantwortlich. Sie teilen sich ihre Zeit eigenständig ein. Sie entscheiden, ob sie einen Auftrag annehmen oder es sich leisten können, ihn abzulehnen. Und: Selbstständige sind nicht dazu verpflichtet, in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen.
Neben der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zählt hierzu auch der Zweig der Arbeitslosenversicherung. Sind Sie selbstständig und arbeitslos, erhalten Sie entsprechend aber auch kein Arbeitslosengeld.