Bilanzierungspflicht

Unternehmen, die im Sinne von § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) ein Handelsgewerbe betreiben, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, unterliegen der Bilanzierungspflicht. 


Das bedeutet, sie sind dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der aus einer Bilanz, einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) sowie gegebenenfalls einem Anhang mit Erläuterungen besteht.

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