Unternehmen sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Neben nachhaltigem und ressourcenschonenden Handeln sind Unternehmensspenden (engl. Corporate Giving) ein beliebtes Mittel von Unternehmen, gemeinnützige Organisationen zu unterstützen. Von der Entscheidung zu spenden, profitieren aber nicht nur sozial benachteiligte oder in Not geratenen Menschen, sondern auch die Unternehmen selbst. Sie fördern die Gesellschaft und erlangen so eine positive Wahrnehmung bei in der Region, bei ihren Kundinnen und Kunden sowie bei Mitarbeitenden.
Darüber hinaus bieten Unternehmensspenden in Deutschland steuerliche Anreize. Welche steuerlichen Vergünstigungen Sie beim Versteuern von Spenden im Unternehmen in Anspruch nehmen und steuerlich geltend machen können, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens sowie der Art der Spende ab.
Unternehmensspenden: Geben, ohne zu nehmen
In Abgrenzung zum Sponsoring, bei dem Unternehmen eine Gegenleistung für ihre finanzielle Unterstützung oder Sachbezüge und Dienstleistungen erwarten, handelt es sich bei Unternehmensspenden um komplett freiwillige Gaben, für die Unternehmen keinen Gegenwert fordern. Trotzdem lohnen sich Spenden für Unternehmen in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht.
Finanzieller und gesellschaftlicher Gewinn
Viele Unternehmen unterstützen bevorzugt regionale Organisationen oder Projekte. Der Schutz des Waldes vor der eigenen Tür wird daher häufig dem Schutz des Regenwaldes vorgezogen. Eine Ansicht, die Verbraucher:innen und somit potenzielle Kundinnen und Kunden nicht selten teilen. Unternehmen sorgen so für eine stärkere Kundenbindung. Im besten Fall verschaffen regionale Unternehmensspenden ihnen Aufmerksamkeit und damit zusätzlich weitere treue Kundinnen und Kunden.
In das eigene Wachstum investieren
Das gleiche Prinzip steht hinter Unternehmensspenden in Projekte, die einen Bezug zur eigenen Geschäftstätigkeit haben. Die Förderung themennaher Bildungs- oder Forschungsprojekte verschafft Unternehmen im besten Fall Zugang zu qualifizierten Nachwuchskräften.
Verantwortung von Unternehmen
Formen von Unternehmensspenden: Geldspenden, Sachspenden, Lebensmittelspenden
Neben Geldspenden erfolgen Unternehmensspenden auch in Form von Sachspenden, Lebensmittelspenden oder dem Bereitstellen von Dienstleistungen zur Unterstützung und Umsetzung von Projekten.
Wann muss man als Unternehmen Spenden versteuern?
Nicht jede Spende ist steuerlich absetzbar. Gemäß der Abgabenordnung (A) §§ 52 bis 54 sowie dem Einkommensteuergesetz (EStG) können Sie nur Spenden versteuern, die einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dienen. Hierzu zählen beispielsweise die Förderung von:
- politisch, rassistisch oder religiös Verfolgten
- Gleichberechtigung von Männern und Frauen
- Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Naturschutz
- Tierschutz
- Sport
Erfüllen sie nicht diesen Zweck, werden sie nicht vom Finanzamt als Unternehmensspenden anerkannt. Zudem muss es sich um uneigennützige Gaben handeln, für die keine Gegenleistung erbracht wird. Darüber hinaus darf ein Unternehmen in keiner wirtschaftlichen Beziehung zur Spendenempfängerin oder zum Spendenempfänger stehen. Behördlich angeordnete Spenden gelten nicht als freigiebig und werden daher unabhängig von ihrem Zweck steuerlich nicht anerkannt.
Steuerliche Besonderheiten bei Geldspenden
Ob Sie Spenden als Betriebsausgabe geltend machen dürfen oder Spenden in der Einkommensteuer als Sonderausgabe angegeben werden, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Bei Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) oder der GmbH erkennt das Finanzamt Spenden als Betriebsausgaben an. Die Spendengelder mindern den körperschaftlichen Gewinn sowie den Gewerbeertrag. Entsprechend zahlen AG und GmbH weniger Körperschaftssteuer und weniger Gewerbesteuer.
Wann sind Spenden steuerfrei?
Spenden als Sonderausgaben versteuern
Anders sieht es bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG aus. Sie sind nicht berechtigt, Ausgaben für Unternehmensspenden von ihrem Gewinn abzuziehen. Hier gelten Spenden steuerrechtlich in der Regel als private Ausgaben beziehungsweise Entnahmen und können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Obwohl Personengesellschaften und Einzelunternehmer:innen Unternehmensspenden nicht als Betriebsausgabe geltend machen dürfen, reduzieren sie gemäß § 9 Nr. 5 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unter bestimmten Voraussetzungen dennoch den Gewerbeertrag um die Höhe der geleisteten Spende:
- Die Spende wurde aus betriebseigenen Vermögen geleistet.
- Die Spende wurde zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke geleistet.
Spenden an politische Parteien hingegen mindern nicht den Gewerbeertrag. Sie gelten Sonderausgaben, die in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Spenden versteuern: Bescheinigung nicht vergessen
Ob Personen- oder Kapitalgesellschaft: Voraussetzung, um Unternehmensspenden von der Steuer abzusetzen, ist eine Spendenbescheinigung. Spenden bis zu einer Höhe von 200 Euro können Sie anhand eines Kontoauszugs Ihres Geschäftskontos belegen, der Angaben wie den Empfängernamen, Kontonummer, die Spendensumme, den Spendenzweck und den Buchungstag enthalten muss. Bei Spendenbeträgen, die darüber hinaus gehen, müssen Sie dem Finanzamt einen amtlich anerkannten Spendennachweis, der Ihren Namen und die Höhe Ihrer Spende belegt, vorlegen, um sie zu versteuern. Die Spendenbescheinigungen oder auch Zuwendungsbestätigungen werden in der Regel von den Spendenempfängerinnen und Spendenempfängern bis Ende Februar des Folgejahres automatisch verschickt. Zusätzlich sind Spendenempfängerinnen und Spendenempfänger verpflichtet, ihren gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck nachzuweisen.
Aufbewahrungsfrist für Spendenbescheinigungen
Sie sind nicht verpflichtet, die Spendenbescheinigung Ihrer Steuererklärung beizufügen, müssen diese aber auf Verlangen des Finanzamtes vorlegen. Um auf Nummer sicher zu gehen, bewahren Sie die Bescheinigungen daher mindestens für ein Jahr nach Bekanntgabe Ihres Steuerbescheides sorgfältig auf.
Sachspenden versteuern: Was müssen Unternehmen dabei beachten?
Um als Unternehmen Sachspenden zu versteuern, gelten prinzipiell dieselben Voraussetzungen und Regelungen wie für Geldspenden. Darüber hinaus müssen Sie bei der Spendenbescheinigung darauf achten, dass der genaue Gegenstand sowie sein geschätzter Marktwert angegeben werden. Hierbei sind Neupreis, Alter sowie der Zustand eines Gegenstandes relevant.
Umsatzsteuer berücksichtigen
Spenden Sie Gegenstände aus Ihrem Betriebsvermögen wie Computer, Büromöbel, Maschinen oder Werkzeug, müssen Sie in jedem Fall die Umsatzsteuer mitberücksichtigen. Die Entnahme von Sachspenden aus dem Betriebsvermögen kann wahlweise zum tatsächlichen Wert, dem Teilwert, oder als Buchwert erfolgen. Bei Gegenständen, die bereits abgeschrieben sind und einen Erinnerungswert ausweisen, beträgt der Wert der Entnahme einen Euro. Ohne Erinnerungswert beträgt der Wert null Euro. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist laut § 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) der Wiederbeschaffungswert des Gegenstandes zum Zeitpunkt der Entnahme, das heißt dem Wert, zu dem Sie den Gegenstand noch verkaufen könnten. Die Umsatzsteuer für eine Sachspende, die bis auf den Erinnerungswert von einem Euro abgeschrieben ist und deren Wiederbeschaffungswert bei 100 Euro liegt, wird die Umsatzsteuer auf 100 Euro berechnet. Bei 100 Euro x 19 Prozent beträgt sie also 19 Euro.
Sonder- oder Betriebsausgabe?
Die Umsatzsteuer wird nicht als Betriebsausgabe, sondern als Sonderausgabe geltend gemacht. Auf der Spendenbescheinigung werden der Entnahmewert sowie die Umsatzsteuer ausgewiesen. Das heißt, es muss ein Betrag von 20 Euro bestätigt werden, um ihn als Spende versteuern zu können.
Privatspenden versteuern
Bei Sachspenden aus dem Privatbesitz eines Unternehmers fällt keine Umsatzsteuer an.
Spenden versteuern: Umsatzsteuer bei Lebensmitteln
Spenden Sie Lebensmittel, kann auf die Erhebung der Mehrwertsteuer verzichtet werden, wenn die Nahrungsmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen beziehungsweise Sie sie nicht mehr als frische Ware verkaufen können. Allerdings dürfen Sie sich in diesem Fall keine Spendenbescheinigung geben lassen. Entsprechend können Sie Lebensmittelspenden auch nicht steuerlich geltend machen.
Unternehmensspenden: Tun Sie Gutes und sparen Sie Steuern
Der Gesellschaft etwas zurückgeben und gleichzeitig Steuern sparen – besser geht es doch nicht. Corporate Giving kann aber noch viel mehr: Es ist Ausdruck Ihrer unternehmerischen Verantwortung und verschafft Ihnen damit ein positives Image bei Angestellten, Kundinnen und Kunden und weiteren Stakeholdern. Unternehmensspenden an regionale Organisationen stärken darüber hinaus das wirtschaftliche Umfeld und steigern so die Attraktivität Ihres Unternehmensstandorts. Wählen Sie sorgfältig aus, welche Organisationen oder Projekte zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen: So ziehen Spender:innen und Spendenempfänger:innen gleichzeitig einen hohen Nutzen.
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