Es gibt keine allgemeine Pauschale für Steuerberatungskosten, wie sie für andere Ausgabenbereiche existiert. Stattdessen müssen diese Kosten nachgewiesen und in der Steuererklärung angegeben werden. Dennoch akzeptiert das Finanzamt bestimmte Mischkosten, also Ausgaben, die sowohl privat als auch beruflich veranlasst sind, bis zu einer Höhe von 100 € vollständig als Werbungskosten.
Zu den Mischkosten gehören typischerweise die Ausgaben für Steuersoftware, Steuer-Apps, Fachliteratur oder der Mitgliedsbeitrag zum Lohnsteuerhilfeverein. Diese Ausgaben müssen nicht aufgeteilt werden, was sie besonders einfach zu handhaben macht.
Für höhere Mischkosten gibt es eine gestaffelte Regelung:
- Bei Steuerberatungskosten zwischen 100 und 200 € können Sie pauschal 100 € absetzen.
- Betragen die Kosten mehr als 200 €, akzeptiert das Finanzamt in der Regel, dass Sie die Hälfte der Gesamtkosten absetzen. Das bedeutet zum Beispiel: Bei 250 € Steuerberatungskosten können Sie 125 € geltend machen.
Diese Regelung bietet eine einfache Möglichkeit, Steuerberatungskosten anteilig abzusetzen, selbst wenn ein Teil der Ausgaben privat veranlasst ist. Besonders für diejenigen, die nur eine kleine Steuerberatung oder eine Software nutzen, lohnt sich die Mischkostenregelung.