Die Gewinnverteilung in der AG richtet sich laut Aktiengesetz nach den jeweiligen Anteilen der Aktionär:innen. Wie man sie berechnet und wann eine Auszahlung erfolgt.
Gewinnverteilung in der AG: So wird der Jahresüberschuss verteilt
Die Gewinnverteilung in der AG regelt das Aktiengesetz (AktG). Gemäß § 60 AktG wird der Anteil einer Aktionärin oder eines Aktionärs am Gewinn der AG durch ihre bzw. seine Anteile am Grundkapital der Gesellschaft bestimmt. Je mehr Aktien sie besitzen, desto höher ist ihre Beteiligung am Gewinn.
Nennbetragsaktien
Aktien können als Stückaktien oder als Nennaktien ausgegeben werden. Der Wert der ausgegebenen Nennaktien kann variieren, muss aber mindestens auf 1 € lauten. Handelt es sich um Nennaktien, erhalten Aktionär:innen mit Anteilen, die einen höheren Wert besitzen, vorab 4 % vom zu verteilenden Gewinn auf ihre geleisteten Einlagen. Würde der verteilbare Gewinn dazu nicht ausreichen, wird ein niedrigerer Prozentsatz herangezogen. Der restliche zu verteilende Gewinn wird wieder anteilig an die Aktionär:innen ausgeschüttet.
Abweichende Gewinnverteilung in der AG
Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Aktiengesellschaft können in der Satzung eine Gewinnverteilung festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweicht.
Kapitalertragsteuer
Gewinnverwendung in der AG
Hat die AG einen Jahresüberschuss erwirtschaftet, gibt es mehrere Möglichkeiten der Gewinnverwendung. Die Verwendung des Jahresüberschusses ist in § 58 AktG geregelt. So kann beispielsweise in der Satzung festgelegt werden, dass ein Teil der Gewinne in eine Rücklage fließt. Dieser Teil darf gemäß Aktiengesetz aber höchstens die Hälfte des Gewinns ausmachen. Gibt es so eine Vereinbarung, wird vor der Gewinnverteilung zunächst die Rücklage sowie ein Verlustvortrag vom Jahresüberschuss abgezogen.
Vorschlag zur Gewinnverwendung in der AG
Der Vorstand einer AG verfügt über ein Vorschlagsrecht zur Gewinnverwendung. Neben der Dividendenzahlung an die Aktionär:innen wird in der Praxis häufig vorgeschlagen, einen Teil der Gewinne für die Bildung von Rücklagen oder für Investitionen zurückzuhalten. Den Beschluss, ob der Vorschlag des Vorstands angenommen wird, fasst die Hauptversammlung.
Bei der Dividendenausschüttung muss sie zudem auch der Höhe der Dividende zustimmen. Gibt es in der Satzung der AG einen entsprechenden Passus, kann die Hauptversammlung auch eine Sachausschüttung beschließen.
Gewinnverteilung in der AG berechnen: Ein Beispiel
Um das Rechenbeispiel zu vereinfachen, wird von Stückaktien ausgegangen, die alle den gleichen Wert besitzen. Neben der Anzahl der Anteile ist für die Berechnung der Gewinnbeteiligung die Dividende entscheidend. Die Dividende ist der Anteil am Bilanzgewinn einer AG, der an die Aktionär:innen ausgeschüttet wird.
Beschließt die Hauptversammlung einer AG eine Dividende in Höhe von 1,50 € je Aktie, erhält eine Aktionärin oder ein Aktionär, die oder der 100 Aktien hält, also einen Gewinnanteil in Höhe von 150 €.
Mehr Wissenswertes zum Thema:
- Die Gewinnverteilung an die Aktionär:innen der AG wird als Dividendenzahlung bezeichnet.
- Die Verteilung der Gewinne erfolgt anteilig.
- In der Satzung kann eine abweichende Verteilung festgelegt werden.
- Die Gewinnverwendung wird von der Hauptversammlung beschlossen.
- Ein Teil des Jahresüberschusses wird in der Praxis als Rücklage einbehalten.
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