Die Gewinnverteilung in der AG richtet sich laut Aktiengesetz nach den jeweiligen Anteilen der Aktionär:innen. Wie man sie genau berechnet und wann eine Auszahlung erfolgt, erfahren Sie hier.
- Die Gewinnverteilung in einer Aktiengesellschaft wird durch das Aktiengesetz geregelt, wobei der Gewinnanteil der Aktionär:innen durch ihre Anteile am Grundkapital bestimmt wird.
- Die Gewinnverteilung in einer AG folgt einem mehrstufigen Prozess, beginnend mit der Ermittlung des Jahresüberschusses, der Bildung gesetzlicher und satzungsmäßiger Rücklagen, gefolgt von einem Vorstandsvorschlag und einem Beschluss durch die Hauptversammlung.
- Die Hauptversammlung der Aktionär:innen entscheidet letztendlich über die Gewinnverwendung, die Dividendenhöhe, Rücklagenbildung und andere Aspekte der Gewinnverteilung, basierend auf dem Vorschlag des Vorstands.
- Gewinne können in Form von Dividenden ausgeschüttet, reinvestiert, zur Rücklagenbildung verwendet, für Schuldenabbau genutzt oder als Sonderausschüttungen oder Bonuszahlungen verteilt werden.
- Gewinne dürfen nicht ausgeschüttet werden, wenn die AG unzureichende Gewinne erzielt, gesetzliche Rücklagen nicht bilden kann, Verlustvorträge hat, Liquiditätsprobleme oder rechtliche Beschränkungen vorliegen.
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Wie wird der Gewinn einer AG verteilt?
Die Gewinnverteilung in der AG regelt das Aktiengesetz (AktG). Gemäß § 60 AktG wird der Anteil einer Aktionärin oder eines Aktionärs am Gewinn der AG durch ihre bzw. seine Anteile am Grundkapital der Gesellschaft bestimmt. Je mehr Aktien sie besitzen, desto höher ist ihre Beteiligung am Gewinn.
Aktien können als Stückaktien oder Nennaktien ausgegeben werden. Der Wert der ausgegebenen Nennaktien kann variieren, muss aber mindestens auf 1 € lauten.
Handelt es sich um Nennaktien, erhalten Aktionär:innen mit Anteilen, die einen höheren Wert besitzen, vorab 4 % vom zu verteilenden Gewinn auf ihre geleisteten Einlagen. Würde der verteilbare Gewinn dazu nicht ausreichen, wird ein niedrigerer Prozentsatz herangezogen. Der restliche zu verteilende Gewinn wird wieder anteilig an die Aktionär:innen ausgeschüttet.
Abweichende Gewinnverteilung in der AG
Die Gesellschafter:innen einer AG können in der Satzung eine Gewinnverteilung festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweicht.
Wie rechnet man die Gewinnverteilung aus?
Die Berechnung der Gewinnverteilung in einer AG folgt einem mehrstufigen Prozess:
- Ermittlung des Jahresüberschusses: Zunächst wird der Jahresüberschuss der AG ermittelt. Dies ist der Gewinn, der nach Abzug aller Betriebsausgaben, Abschreibungen, Zinsen, Steuern und sonstigen Verbindlichkeiten übrig bleibt.
- Bildung gesetzlicher und satzungsmäßiger Rücklagen: Ein Teil des Jahresüberschusses muss laut Gesetz oder Satzung der AG in die Rücklagen eingestellt werden. Dies dient der Sicherung der Kapitalbasis des Unternehmens.
- Vorstandsvorschlag für Gewinnverwendung: Der Vorstand der AG macht einen Vorschlag zur Verwendung des verbleibenden Gewinns. Dieser Vorschlag kann die Ausschüttung von Dividenden, weitere Rücklagenbildung oder andere Verwendungen umfassen.
- Beschluss durch die Hauptversammlung: Die Hauptversammlung der Aktionär:innen beschließt über den Vorschlag des Vorstands. Dabei können die Aktionär:innen den Vorschlag annehmen, modifizieren oder ablehnen.
Die konkrete Dividendenberechnung, falls Dividenden ausgeschüttet werden, erfolgt meist auf Basis eines festgelegten Betrags pro Aktie. Die Höhe der Dividende pro Aktie wird durch die verfügbare Gewinnsumme nach Bildung der Rücklagen und die Gesamtzahl der dividendenberechtigten Aktien bestimmt.
Was ist der Unterschied zwischen Dividende und Ausschüttung?
Dividende ist eine spezifische Form der Ausschüttung, bei der Gewinne einer AG an die Aktionär:innen verteilt werden. Ausschüttung hingegen ist ein allgemeinerer Begriff, der jede Art von Zahlung an Anteilseigner:innen bezeichnet, einschließlich Dividenden, aber auch andere Formen wie Bonuszahlungen oder Kapitalrückzahlungen.
Wer entscheidet über Gewinnverteilung?
In einer Aktiengesellschaft entscheidet in der Regel die Hauptversammlung der Aktionär:innen über die Gewinnverteilung.
- Der Vorstand schlägt zunächst eine Gewinnverwendung vor, die der Aufsichtsrat prüft und genehmigen muss.
- Anschließend wird dieser Vorschlag in der Hauptversammlung den Aktionär:innen vorgelegt.
- Die Aktionär:innen stimmen dann über die Annahme oder Änderung des Vorschlags ab.
Die Entscheidung über die Gewinnverwendung umfasst in der Regel die Höhe der Dividenden, die Bildung oder Auflösung von Rücklagen und andere Aspekte der Gewinnverteilung.
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Was passiert mit dem Gewinn einer Aktiengesellschaft?
Hat die AG einen Jahresüberschuss erwirtschaftet, gibt es mehrere Möglichkeiten der Gewinnverwendung. Die Verwendung des Jahresüberschusses ist in § 58 AktG geregelt.
- Ausschüttung an die Aktionär:innen: Dies ist wohl die bekannteste Option. Die AG kann einen Teil ihres Gewinns in Form von Dividenden an ihre Aktionär:innen ausschütten. Die Höhe der Dividende hängt von der Gewinnhöhe und der Unternehmenspolitik ab.
- Reinvestition in das Unternehmen: Die AG kann sich auch entscheiden, den Gewinn (oder einen Teil davon) wieder ins Unternehmen zu investieren. Dies kann für Forschung und Entwicklung, den Ausbau der Geschäftstätigkeit, die Verbesserung der Infrastruktur oder für Akquisitionen verwendet werden.
- Rücklagenbildung: Ein Teil des Gewinns kann in die Rücklagen der Gesellschaft fließen. Diese Rücklagen dienen als Puffer für wirtschaftlich schlechtere Zeiten oder als Kapital für zukünftige Projekte und Investitionen.
- Schuldenabbau: Falls die AG Schulden hat, kann sie einen Teil des Gewinns nutzen, um diese abzubauen. Dies verbessert die finanzielle Stabilität des Unternehmens und kann die Kreditwürdigkeit erhöhen.
- Sonderausschüttungen oder Bonuszahlungen: In manchen Fällen entscheiden Unternehmen, einen Teil des Gewinns in Form von Sonderausschüttungen oder Bonuszahlungen an Mitarbeitende zu verteilen, um sie für ihre Leistung zu belohnen.
Der Vorstand einer AG verfügt über ein Vorschlagsrecht zur Gewinnverwendung. Den Beschluss, ob der Vorschlag des Vorstands angenommen wird, fasst die Hauptversammlung.
Bei der Dividendenausschüttung muss sie zudem auch der Höhe der Dividende zustimmen. Gibt es in der Satzung der AG einen entsprechenden Passus, kann die Hauptversammlung auch eine Sachausschüttung beschließen.
Sind Dividenden gewinnmindernd?
Ja, Dividenden sind gewinnmindernd. Sie werden aus dem nach Steuern verbleibenden Gewinn der Gesellschaft bezahlt. Sobald eine Dividende ausgeschüttet wird, verringert sich das Eigenkapital der Gesellschaft um den entsprechenden Betrag, was sich in einer Verringerung des Gewinns niederschlägt.
Wer bekommt den Gewinn bei einer AG?
In einer Aktiengesellschaft wird der Gewinn hauptsächlich unter den Aktionär:innen verteilt, üblicherweise in Form von Dividenden. Diese Dividenden sind Anteile am Gewinn, die auf jede Aktie entfallen und den Aktionär:innen entsprechend ihrer Anteilsquote ausgezahlt werden.
Darüber hinaus kann die Hauptversammlung der Aktionär:innen beschließen, einen Teil des Gewinns für andere Zwecke, wie etwa den Schuldenabbau oder spezielle Investitionsprojekte, zu verwenden. In diesem Fall würde der Gewinn also in das Unternehmen fließen.
Wann darf man Gewinn nicht ausschütten?
Gewinne einer AG dürfen unter bestimmten Umständen nicht ausgeschüttet werden:
- Unzureichende Gewinne: Wenn die AG keinen Gewinn erzielt oder der Gewinn zu gering ist, um die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Rücklagen zu bilden, kann keine Ausschüttung erfolgen.
- Gesetzliche Rücklagen: Gesetze oder die Satzung der AG können vorschreiben, dass ein bestimmter Teil des Gewinns in die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Rücklagen fließen muss. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden können, ist eine Ausschüttung nicht zulässig.
- Verlustvortrag: Wenn in den Vorjahren Verluste entstanden sind, die noch nicht ausgeglichen wurden, kann dies eine Ausschüttung verhindern oder begrenzen.
- Liquiditätsprobleme: Selbst bei ausreichendem Gewinn kann eine Ausschüttung untersagt sein, wenn dadurch die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Unternehmens gefährdet würde.
- Verletzung von Kreditvereinbarungen: Manche Kreditverträge enthalten Klauseln, die Dividendenausschüttungen unter bestimmten Bedingungen einschränken oder verbieten.
- Rechtliche Beschränkungen: In bestimmten Situationen, beispielsweise bei rechtlichen Streitigkeiten oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen, können Ausschüttungen eingeschränkt oder untersagt sein.
In all diesen Fällen muss die AG die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigen, um die langfristige Stabilität und die Interessen der Stakeholder:innen zu wahren.
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