Reisekosten sind ein Thema in fast jedem deutschen Unternehmen. Ob kleines Team oder großer Mitarbeiterstab: Bestimmte Regelungen und Abläufe müssen eingehalten werden, damit Reisekosten korrekt und zügig abgerechnet werden können. Das ist umso wichtiger, wenn Mitarbeiter die Kosten für eine Dienstreise zunächst privat bezahlt haben.
Eine solide Reisekostenabrechnung liegt auch im Interesse der Unternehmen: Fehlen zum Beispiel Belege, kommt es bei der Steuerprüfung zu Nachfragen und Nachzahlungen – und das ist zeit- und kostspielig.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Reisekosten je nach Typus korrekt abwickeln und wie Sie dabei dank Qonto Zeit, Geld und Papier sparen können.
Die gesetzlichen Regelungen zu Reisekosten sind in Paragraf 9 des Einkommensteuergesetzes nachzulesen. Laut deutschem Steuerrecht gelten als Reisekosten alle Ausgaben, die bei beruflich bzw. betrieblich veranlassten „Auswärtstätigkeiten" (Dienstreisen) zustanden kommen.
Reisekosten lassen sich dabei in vier Typen untergliedern:
✓ Transport- bzw. Fahrtkosten
✓ Verpflegungsmehraufwand
✓ Übernachtungskosten
✓ Reisenebenkosten