Bei Fahrten mit Ihrem privaten Fahrzeug können Sie ohne Nachweis eine Pauschale für jeden gefahrenen Kilometer gelten machen:
✓ Pkw: 30 Cent
✓ Motorrad oder Motorroller: 20 Cent
✓ Moped, Mofa oder Elektrofahrrad: 20 Cent
Fallen Ihre Kosten mit dem privaten Auto höher als 30 Cent pro Kilometer nachweislich aus, haben Sie die Möglichkeit, entsprechend höhere Kilometerkosten anzugeben. Hierbei errechnen Sie einfach die jährlichen Gesamtkosten für Ihren Pkw und ermitteln daraus den Beitrag, der dem Anteil der beruflich bedingten Fahrten an der Jahresfahrleistung entspricht.
Über das ganze Jahr hinweg müssen Sie alle Zahlungsbelege für das Auto sammeln. Um Fahrtkosten gelten zu machen, müssen Sie außerdem ein Fahrtenbuch führen.
Haben Sie bei einer Dienstreise die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt, weisen Sie Ihre Fahrtkosten mittels Einzelbelegen zum Beispiel für Bahn-, Bus-, oder Taxifahrten aus. Diese Aufwendungen können vollständig abgesetzt werden.
Für Fahrstrecken, die Sie mit Ihrem Dienst- oder Firmenwagen (siehe auch selbstständig Auto kaufen) oder im Rahmen einer steuerfreien Sammelbeförderung zurückgelegt haben, ist grundsätzlich kein Werbungskostenabzug möglich.