Selbstständige haben viele Ausgaben. Umso besser, wenn sie einen Teil von der Steuer absetzen und mit einfachen Kniffen die Steuerlast senken können. Lesen Sie in diesem Artikel unsere Tipps und Tricks zum Steuersparen nach.
Selbstständige kommen in der Regel nicht um eine Steuererklärung herum und müssen verschiedene Steuern zahlen. Selbst wenn sie nur im Nebenberuf als Unternehmer (z.B. Freiberufler oder Kleingewerbebetreibende) tätig sind, besteht für sie die Pflicht, darin Angaben zu Gewinn und Umsatz zu machen. Für Freiberufler gelten die gleichen Grundsätze. Das bedeutet zwar für beide Gruppen erst einmal zusätzlichen Aufwand an Zeit für die Buchhaltung oder Ausgaben für einen Steuerberater, eröffnet jedoch zugleich die Chance, Steuern und damit bares Geld zu sparen.
Aktuell stehen Selbstständige im Zuge der Corona-Krise vor besonderen Herausforderungen – und können von staatlichen Hilfen profitieren. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Immer wieder weisen Steuerberater und andere Experten darauf hin, dass Gründer und ihre Unternehmen oder Kleingewerbe oftmals viel zu viele Steuern zahlen, weil sie keine Steuertipps für Selbstständige nutzen. Dabei müssen sie allein ihre geschäftlichen Ausgaben von der Steuer absetzen, um die private Steuerlast zu senken:
Das Steuerrecht definiert keine allzu engen Grenzen für Betriebsausgaben. So können Selbstständige eine ganze Reihe ihrer Ausgaben ganz oder teilweise jedes Jahr von der Steuer absetzen und finden damit schon zahlreiche Möglichkeiten, ihren steuerlich relevanten Gewinn zu mindern.
Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben
Alle diese Posten können ganz einfach steuerlich geltend gemacht werden und führen direkt zu den ersten Steuertipps für die Buchhaltung bei einer haupt- oder nebenberuflichen Selbstständigkeit. Auch Freiberufler können davon profitieren. Schauen wir uns dafür den letzten Punkt genauer an:
Wird für das eigene Unternehmen ein Firmenwagen benötigt, sollten dessen Kosten komplett beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn der geschäftliche Nutzungsanteil zwischen zehn und 50 Prozent liegt. Ab dieser Grenze zählt das Fahrzeug sogar zum Betriebsvermögen. Daher lassen sich in diesem Fall die gesamten Anschaffungskosten solcher Wirtschaftsgüter zusätzlich über die Jahre der durchschnittlichen Nutzung anteilig abschreiben. Hier gilt es lediglich zu beachten, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Bei Arbeitsmitteln verlangt das Finanzamt für die Anerkennung beim Absetzen von der Steuer grundsätzlich eine höhere betriebliche Nutzung mit mindestens 90-prozentigem Anteil. Zu diesen Arbeitsmitteln zählen vor allem
Hier müssen Unternehmen und ihre Inhaber auf die Höhe der jeweiligen Anschaffungskosten achten:
Dem Finanzamt muss hier, wie bereits beschrieben, immer eine 90-prozentige betriebliche Nutzung belegt werden. Beträgt der geschäftliche Nutzungsanteil weniger, gelten andere Regelungen: Wird eine Anschaffung beispielsweise lediglich zur Hälfte betrieblich genutzt, akzeptiert das Finanzamt folglich nur die halben Nettokosten als Minderung von Gewinn und Steuern.
In eigenen Büro- oder Geschäftsräumen sind Kosten für die Telekommunikation steuerlich immer voll absetzbar. Selbstständige und Freiberufler, die zu Hause arbeiten, können sich diesen Vorteil aber teils ebenso sichern, diese Kosten ebenfalls absetzen und ihre private Steuerlast senken: mindestens mit einer monatlichen Pauschale von 20 Euro oder bei nachvollziehbarer Darlegung auch mit einem 30- bis 40-prozentigen Anteil.
Für ein externes Büro dürfen alle Bürokosten, die Unternehmer zahlen, mit der Steuererklärung von den Steuern abgesetzt werden. Bei einem Arbeitszimmer zu Hause bleibt die Empfehlung von Steuerberatern, den Arbeitsbereich räumlich klar vom Wohnbereich abzugrenzen, um alle damit verbundenen Kosten richtig anzugeben und den steuerlichen Vorteil geltend zu machen. Somit finden anteilig Ausgaben wie Miete, Energiekosten, Schuldzinsen oder Renovierungskosten Anerkennung als Betriebsausgaben, die die Steuern mindern.
Es ist für Selbstständige somit ganz einfach, Steuern zu sparen. Der Gang zum Steuerberater kann sich dafür durchaus lohnen, ist jedoch keineswegs notwendig. Wenn die grundlegenden steuerlichen Regelungen bekannt sind, können Unternehmer und Freiberufler nicht nur ihre Steuererklärung selbst und richtig vornehmen, sondern dabei auch die eigene Steuerlast senken. Wichtig ist in jedem Fall eine ordentlich geführte Buchhaltung und ein klarer Überblick über die eigenen Finanzen. Dabei kann ein Geschäftskonto mit integrierten Buchhaltungs-Funktionen, wie Qonto es anbietet, wertvolle Hilfe leisten.
Viel Erfolg und erfolgreiches Sparen mit diesen einfachen Steuertipps!
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