Die Kreditkarte ist ein beliebtes Zahlungsmittel für Einkäufe im Geschäft. Sollte deshalb jeder Händler ein Kartenlesegerät führen? Welche Gebühren sind mit der Einrichtung der Kartenzahlung im Geschäft verbunden?
Jeder Shop, ob Online- oder Einzelhandel, möchte den Käufern den Bezahlvorgang so komfortabel und sicher wie möglich gestalten, denn das fördert den Umsatz. Die Kartenzahlung, ob mit Kredit-, Debit- oder Prepaidkarte, ist längst das am meisten favorisierte Zahlungsmittel (mehr als 48 Prozent, Tendenz steigend) und hat das Bargeld in seiner Beliebtheit abgelöst und sogar bereits überholt. Deshalb sollten auch kleine Geschäfte ernsthaft darüber nachdenken, das Zahlen per Karte anzubieten, um weiter für die Kunden attraktiv zu bleiben. Ob Wocheneinkauf, Automiete, Hotelbuchung oder eine Rückbuchung infolge von Stornierungen – die Karte kommt in Alltag immer häufiger zum Einsatz; manche Verbraucher führen und beantragen sogar mehrere Karten (wie auch Partnerkarten), zum Beispiel um von den Vorteilen verschiedener Co-Branding Kreditkarten zu profitieren. Zahlungen mit der Kreditkarte bedeuten aber für den Händler auch verschiedene Kostenfaktoren und Gebühren, über die sich jeder klar werden sollte, bevor er die Kartenzahlung (Kreditkartenakzeptanz) einführt. Allgemein kann man jedoch sagen, dass die Unkosten nicht so hoch sind, wie manche befürchten. Wer dabei den richtigen Dienstleister wählt, hält die entstehenden Kosten dafür überschaubar und kann seinen Kunden durch das kontaktlose Zahlen einen gesteigerten Service bieten. Dabei ist zu bedenken, dass das tägliche Einzahlen der Einnahmen bei der Bank ebenfalls mit Gebühren verbunden ist und schon gar nicht komfortabel, sondern aufwendig ist. Nicht lohnenswert ist übrigens die Einführung des GeldKarten-Systems (Girogo) im Shop, da diese Karten kaum mehr Verwendung finden.
Es entstehen einmalige Anschaffungskosten für die Einrichtung des Kartenlesegeräts. Dazu gehören auch die Terminalkonfiguration, der Versand des Gerätes und die Verbindung mit den jeweiligen Bankkonten.
Vor allem die variablen Nutzungskosten sind dabei natürlich ganz individuell und können pro Monat mal mehr oder weniger stark ausgeprägt sein, da das sehr mit der betreffenden Geschäftstätigkeit des einzelnen Shops oder Unternehmens verknüpft ist.
Da dem Händler aber pro Karteneinsatz ein Aufwand entsteht, sollte der Käufer akzeptieren, wenn dieser bei Minikäufen, wie beispielsweise einer Dose Limonade, nicht bereit ist, einer Kartennutzung zuzustimmen. Weil es für den Verkäufer dann aufgrund der Kartenkosten keinen Gewinn mehr gibt.
Meistens gibt es dabei keine Extrakosten und es ist auch kein Mindestbetrag dabei vorgeschrieben. Zumindest erlauben die Bestimmungen von Visa in Deutschland keinen Aufschlag durch den Shop. Jedoch bei Mastercards und Electronic Cash sind seit 2013 solche Aufschläge erlaubt, falls der Käufer vorher daraufhin gewiesen wurde und diese sich nur an den Realkosten orientieren. Allerdings erlebt man beispielsweise oft bei Billigfliegern und selbst bei renommierten Gesellschaften wie der Lufthansa, kommt es vielfach zu sehr hohen Extragebühren bei der Online-Buchung mit gültiger Kreditkarte (hier nicht erfolgt die Buchung nicht per PIN oder Unterschrift, sondern mithilfe von Kartennummer und Prüfziffer), die sich keineswegs nur an den entstehenden Kartenkosten orientieren. Diese nutzen einfach ihre Marktmacht aus und kommen damit anscheinend auch durch.