Ein neuer Bodenbelag, eine reparierte Heizung, ein frisch gestrichenes Wohnzimmer: Die Arbeit ist erledigt, jetzt muss nur noch die Rechnung raus. Klingt einfach, ist es aber nicht immer. Laut § 14 UStG müssen Rechnungen mindestens neun Pflichtangaben enthalten – fehlt auch nur eine davon, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug beim Kunden verweigern oder Ihre Zahlung verzögert sich.
Als Handwerker:in eine Rechnung schreiben: Anleitung & Muster

Für Handwerksbetriebe kommt eine Besonderheit hinzu: Arbeits-, Material-, Fahrt- und Nebenkosten müssen oft getrennt ausgewiesen werden, damit Kund:innen bei Handwerkerleistungen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend machen können. Wer hier schludert, riskiert Rückfragen, Nachbesserungen und spätere Zahlung.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie eine rechtskonforme Handwerkerrechnung aussieht, welche Fehler Sie vermeiden sollten und wie Sie mit einer digitalen Lösung Zeit bei der Rechnungsstellung sparen.
- Eine Handwerkerrechnung braucht laut § 14 UStG mindestens neun Pflichtangaben, darunter Rechnungsnummer, Leistungszeitraum und detaillierte Leistungsbeschreibung.
- Arbeits-, Material-, Fahrt- und Nebenkosten sollten getrennt ausgewiesen werden – nur so können Privatkund:innen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nutzen.
- Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen, müssen dafür aber einen entsprechenden Hinweis auf der Rechnung anbringen.
- Ab 2025 gilt im B2B-Bereich in Deutschland die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen, ab 2027 auch die Ausstellungspflicht für viele Betriebe.
- Mit der Rechnungssoftware von Qonto erstellen Sie rechtskonforme Rechnungen inklusive E-Rechnung, verfolgen Zahlungseingänge und automatisieren Mahnungen direkt aus Ihrem Online-Geschäftskonto.
Pflichtangaben einer
Handwerkerrechnung
Damit eine Rechnung steuerlich anerkannt wird, müssen bestimmte Angaben enthalten sein. Fehlt eine davon, gilt die Rechnung als unvollständig – mit möglichen Folgen für den Vorsteuerabzug Ihrer Kund:innen und für Ihre eigene Buchhaltung.
Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung stehen
- Vollständiger Name und Anschrift Ihres Betriebs sowie der Kund:innen
- Steuernummer oder USt-IdNr. Ihres Unternehmens
- Rechnungsnummer: fortlaufend und einmalig vergeben
- Rechnungsdatum sowie Leistungszeitraum (also wann die Arbeiten ausgeführt wurden)
- Menge und Art der Leistung: zum Beispiel „Verlegung Feinsteinzeugfliesen, 45 m²“ statt nur „Fliesenarbeiten“
- Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag – oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung bei Kleinunternehmer:innen
- Zahlungsziel und Bankverbindung
Bei Rechnungen über 250 € brutto gelten diese Pflichtangaben vollumfänglich. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € reichen vereinfachte Angaben – als Handwerksbetrieb betrifft Sie das aber selten, da die meisten Aufträge darüber liegen.
Tipp aus der Praxis
Vergeben Sie Rechnungsnummern nach einem festen System, etwa „2025-001“. Das erleichtert die Zuordnung in der Buchhaltung und verhindert Lücken, die dem Finanzamt bei einer Prüfung auffallen könnten.
| Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|
| Name und Anschrift | Müller Fliesenverlegung GmbH, Musterstraße 12, 50667 Köln |
| Rechnungsnummer | RE-2025-0143 |
| Leistungszeitraum | 12.05.2025 – 14.05.2025 |
| Leistungsbeschreibung | Verlegung Feinsteinzeugfliesen im Badezimmer, 12 m² |
| Steuerhinweis | 19 % USt. oder Hinweis nach § 19 UStG |
Handwerkerrechnung mit oder ohne
Umsatzsteuer?
Die meisten Handwerksbetriebe weisen 19 % Umsatzsteuer aus – bei bestimmten Bauleistungen oder Reparaturen kann auch der ermäßigte Satz von 7 % gelten. Wer als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG eingestuft ist, darf hingegen keine Umsatzsteuer ausweisen.
Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung: Der Vorjahresumsatz lag unter 25.000 € und der laufende Jahresumsatz übersteigt voraussichtlich nicht 100.000 € (Stand 2026). In diesem Fall muss auf der Rechnung ein klarer Hinweis stehen, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Wichtig: Weisen Sie versehentlich Umsatzsteuer aus, obwohl Sie als Kleinunternehmer:in gelten, schulden Sie diesen Betrag laut § 14c UStG trotzdem dem Finanzamt – auch wenn Sie ihn eigentlich gar nicht hätten berechnen dürfen.
Achtung bei falschem Steuerausweis
Ein fälschlich ausgewiesener Steuerbetrag lässt sich nur durch eine korrigierte Rechnung wieder rückgängig machen. Prüfen Sie deshalb vor jedem Rechnungsversand, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder die Kleinunternehmerregelung greift.
| Kriterium | Rechnung mit USt. | Rechnung ohne USt. (§ 19 UStG) |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Regelbesteuerung | Vorjahresumsatz unter 25.000 €, laufender Umsatz max. 100.000 € |
| Steuerausweis | 19 % oder 7 % separat ausgewiesen | Kein Steuerbetrag, Pflichthinweis erforderlich |
| Vorsteuerabzug für Kund:innen | Möglich | Nicht möglich, da keine USt. ausgewiesen wird |
Arbeitskosten und Materialkosten getrennt
ausweisen
Für Privatkund:innen lohnt sich die getrennte Ausweisung besonders: Nach § 35a EStG können sie 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehen. Materialkosten sind davon ausgenommen.
Fehlt diese Trennung auf der Rechnung, können Kund:innen die Steuerermäßigung nicht nutzen – ein häufiger Grund für Rückfragen und Nachbesserungswünsche.
Stellen Sie Angebote und Rechnungen blitzschnell und werden Sie schneller bezahlt.

4.5 auf Capterra
| Position | Beispiel Arbeitskosten | Beispiel Materialkosten |
|---|---|---|
| Beschreibung | Lohnkosten Fliesenverlegung, 16 Std. à 45 € | Feinsteinzeugfliesen, 12 m² à 32 € |
| Nettobetrag | 720,00 € | 384,00 € |
| Relevant für § 35a EStG | Ja | Nein |
Rechnungsmuster für Fliesenleger:innen – Vorlage zum
Übernehmen
So könnte eine vollständige Handwerkerrechnung für einen Fliesenleger-Auftrag aussehen. Das Muster lässt sich mit wenigen Anpassungen auch für Elektriker:innen, Installateur:innen, Maler:innen, Dachdecker:innen oder Schreiner:innen verwenden – nur die Leistungsbeschreibung und die Positionen ändern sich.
Müller Fliesenverlegung GmbH
Musterstraße 12, 50667 Köln
Steuernummer: 123/456/78901
Rechnung Nr. RE-2025-0143
Rechnungsdatum: 20.05.2025
Leistungszeitraum: 12.05.2025 – 14.05.2025
Rechnungsempfänger:
Familie Schmidt
Beispielweg 5, 50823 Köln
Positionen:
- Verlegung Feinsteinzeugfliesen Bad, 12 m² (Arbeitskosten): 720,00 €
- Material: Feinsteinzeugfliesen, 12 m² à 32 €: 384,00 €
- Fahrtkosten pauschal: 45,00 €
- Entsorgung Altmaterial: 60,00 €
Nettobetrag: 1.209,00 €
zzgl. 19 % USt.: 229,71 €
Gesamtbetrag: 1.438,71 €
Zahlungsziel: 14 Tage netto, bis zum 03.06.2025
Bankverbindung: DE12 3456 7890 1234 5678 90
Übertragbar auf andere Gewerke
Ersetzen Sie einfach die Leistungsbeschreibung: „Austausch Sicherungskasten“ für Elektriker:innen, „Verlegung Heizungsrohre“ für Installateur:innen oder „Neueindeckung Dach, 80 m²“ für Dachdecker:innen. Die Struktur der Rechnung bleibt identisch.
Angebot, Kostenvoranschlag, Abschlagsrechnung und
Schlussrechnung
Im Handwerksalltag begleiten mehrere Dokumente einen Auftrag – nicht nur die finale Rechnung. Jedes davon hat eine andere rechtliche Bedeutung.
Angebot und Kostenvoranschlag
Ein Angebot ist rechtlich bindend, sofern es angenommen wird. Ein Kostenvoranschlag gilt hingegen als unverbindliche Schätzung – Abweichungen von mehr als 15–20 % müssen Sie Kund:innen aber vorab mitteilen, sonst drohen Streitigkeiten.
Abschlagsrechnung bei größeren Projekten
Bei umfangreichen Bauprojekten – etwa einer kompletten Badsanierung – ist eine Abschlagsrechnung sinnvoll. Sie stellen bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung, bevor das gesamte Projekt abgeschlossen ist. Das verbessert Ihre Liquidität und reduziert das Ausfallrisiko bei großen Aufträgen.
Schlussrechnung
Die Schlussrechnung fasst das gesamte Projekt zusammen und zieht bereits gezahlte Abschläge ab. Weisen Sie hier klar aus, welche Abschlagszahlungen bereits geleistet wurden, um Verwirrung bei Ihren Kund:innen zu vermeiden.
Praxistipp für größere Projekte
Vereinbaren Sie Abschlagszahlungen bereits im Angebot – zum Beispiel 30 % bei Auftragserteilung, 40 % nach Rohinstallation, 30 % bei Fertigstellung. Das sichert Ihren Cashflow während des gesamten Projekts.
E-Rechnung: Was Handwerksbetriebe jetzt wissen
müssen
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format wie ZUGFeRD oder XRechnung – ein simples PDF reicht dafür nicht mehr aus.
Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen: Kleinere Betriebe mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 € dürfen bis Ende 2027 weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden, sofern der Empfänger zustimmt. Ab 2028 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich für nahezu alle Betriebe verpflichtend.
Für Rechnungen an Privatkund:innen gilt die E-Rechnungspflicht nicht – hier können Sie weiterhin klassische Rechnungen per Post oder E-Mail versenden. Wer schon jetzt auf digitale Rechnungsstellung umstellt, spart sich später den Aufwand einer kurzfristigen Umstellung.
Rechnungen an Privatkund:innen, Unternehmen und öffentliche
Auftraggeber
Je nach Empfänger ändern sich einige Anforderungen an Ihre Rechnung:
- Privatkund:innen: Trennen Sie Arbeits- und Materialkosten, damit die Steuerermäßigung nach § 35a EStG möglich ist. E-Rechnung ist hier nicht verpflichtend.
- Unternehmen (B2B): Ab 2025 muss Ihr Betrieb E-Rechnungen empfangen können. Prüfen Sie auch, ob Ihre Kund:innen eine Bestell- oder Auftragsnummer auf der Rechnung verlangen.
- Öffentliche Auftraggeber: Behörden und öffentliche Einrichtungen verlangen in der Regel bereits heute die E-Rechnung im Format XRechnung, meist über spezielle Portale wie ZRE oder OZG-RE. Klären Sie die genauen Anforderungen vor Auftragsstart ab.
Versand, Zahlungsfristen und
Mahnungen
Eine korrekte Rechnung nützt wenig, wenn sie zu spät versendet wird oder die Zahlung ausbleibt. Legen Sie feste Prozesse fest:
- Zahlungsziel: Üblich sind 14 bis 30 Tage. Kürzere Fristen verbessern Ihren Cashflow, sollten aber vorher mit Kund:innen abgestimmt sein.
- Zahlungsverzug: Nach § 286 BGB geraten Kund:innen automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug – auch ohne separate Mahnung.
- Mahnwesen: Eine freundliche Zahlungserinnerung nach Fristablauf, gefolgt von einer ersten und zweiten Mahnung mit Verzugszinsen, ist üblich. Automatisierte Erinnerungen sparen hier viel manuelle Arbeit.
Häufige Fehler bei der
Handwerkerrechnung
Kleine Fehler auf der Rechnung führen häufig zu großen Verzögerungen – bei der Zahlung genauso wie bei der eigenen Buchhaltung.
| Häufiger Fehler | Mögliche Folge |
|---|---|
| Fehlende Rechnungsnummer | Rechnung gilt als unvollständig, Vorsteuerabzug wird verweigert |
| Ungenaue Leistungsbeschreibung | Rückfragen, verzögerte Zahlung, mögliche Reklamation |
| Falscher Umsatzsteuerausweis | Steuerschuld nach § 14c UStG trotz Kleinunternehmerstatus |
| Fehlender Leistungszeitraum | Rechnung nicht vorsteuerabzugsfähig für Kund:innen |
| Arbeits- und Materialkosten nicht getrennt | Kund:innen können § 35a EStG nicht nutzen |
Schneller bezahlt werden
Betriebe, die Rechnungen digital und mit klarer Leistungsbeschreibung versenden, erhalten ihr Geld im Schnitt deutlich schneller als bei manuell erstellten PDF- oder Papierrechnungen. Automatisierte Zahlungserinnerungen reduzieren zusätzlich die Zahl offener Posten.
Aufbewahrungspflichten für
Handwerkerrechnungen
Rechnungen müssen Sie 10 Jahre lang aufbewahren – sowohl ausgehende als auch eingehende. Das gilt für Papierbelege genauso wie für digitale Rechnungen, die revisionssicher archiviert werden müssen.
Bei einer Betriebsprüfung müssen Sie Rechnungen lückenlos vorlegen können. Eine fehlende oder unleserliche Rechnung kann dazu führen, dass das Finanzamt Betriebsausgaben oder Vorsteuerbeträge nicht anerkennt.
Vom manuellen Ausfüllen zur digitalen
Rechnungsstellung
Wer Rechnungen manuell in Word oder Excel erstellt, verliert Zeit – und riskiert genau die Fehler, die wir oben beschrieben haben: vergessene Pflichtangaben, falsche Steuersätze oder nicht getrennte Kostenpositionen.
Eine Rechnungssoftware übernimmt diese Arbeit automatisch: Pflichtfelder sind vorgegeben, Steuersätze werden korrekt berechnet, und die Rechnung lässt sich direkt im E-Rechnungsformat versenden. Zahlungseingänge werden automatisch abgeglichen, offene Posten und Mahnungen laufen im Hintergrund.
Mit der Rechnungsstellung von Qonto erstellen Sie professionelle Rechnungen direkt aus Ihrem Geschäftskonto – inklusive automatischer Zahlungserinnerungen, Vorlagen für wiederkehrende Aufträge und nahtloser Anbindung an Ihre Buchhaltung.



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