Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung in Deutschland, mit der Sie einen Teil Ihrer Forschungs- und Entwicklungskosten zurückerhalten können, allerdings nur bei innovativen und neuartigen App-Projekten.
Förderfähig sind unter anderem:
- Entwicklergehälter
- Technische Konzeption
- Experimentelle Entwicklungsarbeiten
Die Prüfung erfolgt über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, anschließend können Sie beim Finanzamt die Forschungszulage beantragen. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, größere Unternehmen 25 %.
Die Forschungszulage ist nicht rückzahlungspflichtig und wird mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt. Voraussetzung: Das Unternehmen darf nicht bilanziell überschuldet sein („Unternehmen in Schwierigkeiten“). Ausnahme: Junge Startups gelten in den ersten drei Jahren auch bei Verlusten nicht als UiS. Für die Bewilligung ist eine strukturierte Projektbeschreibung entscheidend. Spezialisierte Beratung kann den Antragsprozess erleichtern.
Eine strukturierte Projektbeschreibung ist entscheidend. Eine professionelle Beratung zur Forschungszulage erhöht die Erfolgschancen deutlich – wie etwa die von Coup, wo geschulte und erfahrene R&D-Consultants Ihnen bei Antrag und Nutzung zur Seite stehen.