Wer regelmäßig selbstgemachte Produkte verkauft, bewegt sich schnell im Bereich der gewerblichen Tätigkeit, und das unabhängig davon, ob der Verkauf über Etsy, Social Media oder auf lokalen Märkten stattfindet. Dabei sind drei Bereiche entscheidend:
- Rechtliche Einordnung
- Steuerliche Behandlung
- Organisation der Abläufe
Rechtlich gilt: Einzelne gelegentliche Verkäufe ohne Gewinnerzielungsabsicht zählen meist als Hobby. Die Frage, ab wann Sie ein Gewerbe anmelden müssen und wann Ihre Tätigkeit noch als Hobby gilt, hängt von mehreren Faktoren ab.
Sobald Sie regelmäßig anbieten, ein Sortiment aufbauen oder Ihr Angebot aktiv bewerben, liegt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit vor. In diesem Fall müssen Sie ein Gewerbe anmelden und eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt vornehmen.
Unter Umständen kann auch die Kleinunternehmerregelung relevant sein, sofern Ihre Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Gewinne aus selbst hergestellten Produkten sind einkommensteuerpflichtig. Bei gewerblicher Tätigkeit kommen Umsatzsteuer und bei höheren Gewinnen Gewerbesteuer hinzu. Eine transparente Finanzverwaltung mit lückenloser Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben erleichtert die Einordnung und spart Zeit bei der Steuererklärung.
Im Online-Handel und auf Social Media gelten zusätzliche Anforderungen wie ein Impressum, ein Widerrufsrecht und eine korrekte Preisauszeichnung. Je nach Produktart können weitere Kennzeichnungspflichten hinzukommen, etwa bei Textilien oder Kosmetik.
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