Die Freiberuflichkeit ist eine besondere Form der Selbstständigkeit, die nur bestimmten Berufsgruppen offen steht.
So zeichnen Angehörige der freien Berufe sich dadurch aus, dass sie aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich in einem der sogenannten Katalogberufe tätig werden. Hierzu zählen selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, die zum Wohl der Allgemeinheit beitragen.
Welche Berufe als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden, regelt § 18 des Einkommensteuergesetzes (EstG). Diese Einstufung ist entscheidend, da sie Einfluss auf die steuerliche Behandlung und den Gründungsprozess haben.
Als Freiberufler:in sind Sie einkommensteuer- und umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, Sie müssen Ihre Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten. Allerdings gelten Sie im Gegensatz zu anderen Selbstständigen nicht als gewerbetreibende Person. Das bedeutet, Sie sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.
Zudem sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihr Unternehmen im Handelsregister einzutragen oder Mitglied in der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Industrie- und Handelskammer zu werden.
Alles, was Sie tun müssen, um mit der als Student:in freiberuflich selbstständig zu arbeiten, ist, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
Zudem sind sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Für die Einkommensteuererklärung ist die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichend.