Eine selbständige Stiftung kann nur durch Beschluss der Aufsichtsbehörde aufgelöst werden. Dies ist der Fall, wenn nach objektiver Wahrnehmung der Zweck nicht mehr erfüllt werden kann oder das Vermögen zur Zweckerfüllung nicht mehr ausreicht. Ausnahme bilden hier die Verbrauchsstiftungen, die sich mit dem Erreichen des Stiftungszwecks von selbst auflösen. Ein mögliches Restvermögen muss an eine zweckverwandte gemeinnützige Organisation übertragen werden.
Eine Stiftung zu gründen, heißt, auf Dauer ein Zeichen zu setzen: für sich selbst, Ihre Lieben oder für das Wohl der Gemeinschaft. Aufgrund der Nachhaltigkeit einer Stiftung – egal welcher Art – sollten Sie das Projekt gut durchdacht haben und Zeit in seine Planung investieren.
Jede Liquidation setzt die Durchführung eines formellen Verfahrens voraus. Bis zum Abschluss des Verfahrens ist die Stiftung dazu verpflichtet, alle anfallenden Rechnungen zu begleichen. Bei einer unselbständigen Stiftung innerhalb einer Dachstiftung ist die Auflösung jederzeit möglich unter der Bedingung, dass das Stiftungskapital dem Zweck entsprechend einer gemeinnützigen Organisation vermacht wird.
Verschaffen Sie sich aber immer zuerst einen Überblick über Ihre finanzielle Situation, bevor Sie zur Tat schreiten. Ein Konto bei Qonto kann Ihnen dabei helfen. Durch die praktische Handhabung und übersichtliche Kontoführung haben Sie immer einen Überblick über Ihre Finanzen und können auf einen Blick abschätzen, ob und wie Sie Ihre Stiftung am besten finanzieren können. Die praktischen Konten unterstützen alle Rechtsformen und können innerhalb kürzester Zeit eröffnet werden, sodass Ihrer Stiftung nichts mehr im Wege steht.
Im besten Fall holen Sie sich einen Experten oder eine Expertin hinzu und lassen sich vor und, wenn möglich, auch während des Prozesses beraten. So stellen Sie sicher, dass später keine bösen Überraschungen auf Sie warten, die im Nachhinein oftmals nicht mehr zu ändern sind.