Bei einer UG-Holding sind Steuern und Buchhaltung vor allem durch zwei Ebenen geprägt, weil sowohl die Holding-Mutter als auch die operative Tochter eigene Abschlüsse und Steuererklärungen benötigen.
Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne aus Tochtergesellschaften können auf Ebene der Holding nach dem Schachtelprivileg weitgehend steuerbegünstigt vereinnahmt werden, während bei Ausschüttungen an Privatpersonen zusätzlich Kapitalertragsteuer anfällt. Damit wirkt die UG-Holding vor allem als Instrument für langfristigen Vermögensaufbau innerhalb der Unternehmensstruktur, nicht für kurzfristige Privatentnahmen.
In vielen Fällen gründen Sie die Holding-Mutter als vermögensverwaltende UG, die ausschließlich Beteiligungen hält und selbst nicht operativ am Markt auftritt. Auf dieser Ebene fallen zwar meist nur wenige laufende Geschäftsvorfälle an, die formellen Pflichten bleiben jedoch bestehen, da sowohl Holding als auch operative Tochter doppelte Buchführung, einen eigenen Jahresabschluss und die entsprechenden Meldungen an Finanzamt und Register benötigen.