Die UG (haftungsbeschränkt) ist dazu verpflichtet, ihre Einnahmen zu versteuern. Informieren Sie sich jetzt, welche Steuern bei einer UG anfallen.
Welche Steuern zahlt eine UG (haftungsbeschränkt)?
Für die Unternehmergesellschaft sind die folgenden Steuerarten relevant:
- Körperschaftsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Kapitalertragsteuer
Optional werden zudem weitere Steuerarten wie die Lohnsteuer, Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer fällig.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft. Als solche wird sie als juristische Person besteuert und unterliegt den Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).
Sie ist zudem umsatz- und gewerbesteuerpflichtig. Beschäftigt die Gesellschaft eigene Mitarbeitende, muss zudem die Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Auf die Gewinnausschüttungen wird die Kapitalertragssteuer (KapSt) erhoben. Zusätzlich müssen die Gesellschafter:innen ihre Gewinne aus der UG in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung angeben.
Erwirbt die Gesellschaft Grundvermögen, wird einmalig die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällig. Besitzt sie bereits bebaute oder unbebaute Grundstücke, ist sie zudem grundsteuerpflichtig.
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Körperschaftsteuer in der UG
Die Gewinne der UG unterliegen der Körperschaftsteuer (KSt) und werden mit einem Satz von 15 % besteuert. Für die Berechnung der Höhe der Steuer reicht die Gesellschaft zusammen mit ihrer jährlichen Körperschaftsteuererklärung ihren Jahresabschluss beim Finanzamt ein.
Die Zahlungen werden vierteljährlich jeweils zum 10. Tag des Monats fällig. Im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung werden die Vorauszahlungen mit der Jahressteuerschuld verrechnet.
Verluste können mit den Gewinnen des Vorjahres oder zukünftiger Jahre steuermindernd ausgeglichen werden. Dazu kann die UG (haftungsbeschränkt) Verlustvorträge bis zu einem Freibetrag von 1 Million € ohne Beschränkung geltend machen. Verluste, die darüber hinausgehen, sind bis zu 60 % steuermindernd anrechenbar.
Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Gewinne der UG (haftungsbeschränkt) abgeführt.
Gewerbesteuer in der UG
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Ertragssteuer, die in vierteljährlichen Vorauszahlungen direkt an die zuständige Gemeinde entrichtet wird. Der Gewerbesteuersatz liegt bundesweit einheitlich bei 3,5 %.
Um den Gewerbeertrag zu ermitteln, werden vom steuerlichen Gewinn oder Verlust noch Hinzurechnungen und Kürzungen, die sich aus dem Körperschaftsteuer- bzw. Einkommensteuergesetz ergeben, vorgenommen. Dieser Steuermessbetrag wird mit dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.
Gewerbeverluste können bis zu einer Höhe von 1 Mio. € vollständig abgezogen werden. Verluste, die darüber hinausgehen, nur zu 60 %.
Ein Gewerbesteuerfreibetrag wird der UG (haftungsbeschränkt) als Kapitalgesellschaft nicht gewährt.
Umsatzsteuer in der UG
Sofern die UG (haftungsbeschränkt) nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, unterliegen ihre Umsätze aus Lieferungen und Leistungen der Umsatzsteuer (USt). Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7 %. Die Umsatzsteuer, die auf den Nettobetrag berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird, wird im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung direkt an das Finanzamt weitergereicht.
Die Vorauszahlungen werden mit der jährlichen Umsatzsteuerschuld verrechnet und erfolgen abhängig von der Höhe der Steuerlast
- monatlich zum 10. Tag des folgenden Monats
- vierteljährlich zum 10. Tag des Folgequartals
- jährlich
Die Umsatzsteuer, die die UG (haftungsbeschränkt) selbst für Anschaffungen der Gesellschaft gezahlt hat, werden ihr in Form der Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Unternehmen, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, können die Vorsteuer entsprechend nicht geltend machen.
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Kapitalertragsteuer in der UG
Die Kapitalertragsteuer (KapSt) wird auf die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter:innen der UG (haftungsbeschränkt) fällig wird. Bei der Besteuerung von Dividendenzahlungen wird ein Steuersatz von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer angewendet. Die Gesellschaft behält die Steuer ein und leitet diese monatlich bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt weiter.
Teileinkünfteverfahren
Lohnsteuer in der UG
Beschäftigt die UG eigene Angestellte, behält sie die Lohnsteuer (LSt) sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer vom Lohn ihrer Mitarbeitenden ein und führt diese monatlich an das Finanzamt ab.
UG-Steuern: Grundsteuer und Grunderwerbssteuer
Die Grundsteuer (GrSt) wird auf bereits bebaute oder unbebaute Grundstücke, die sich im Besitz der UG (haftungsbeschränkt) befinden, erhoben und in vierteljährlichen Vorauszahlungen an die jeweilige zuständige Gemeinde entrichtet. Als Bemessungsgrundlage dient der Einheitswert des Grundstücks, der mit der Steuermesszahl in Höhe von 3,5 Promille multipliziert. Dieser sogenannte Grundsteuer-Messbetrag wird mit dem individuellen Grundsteuer-Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Die Begleichung der Grundsteuer-Schuld erfolgt in vierteljährlichen Vorauszahlungen. Erwirbt eine UG (haftungsbeschränkt) Grundvermögen, wird einmalig die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällig. Bemessungsgrundlage ist der gezahlte Kaufpreis, der je nach Bundesland mit einem Steuersatz von 3,5 bis 6,5 % multipliziert wird.
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