Spesen sind Kosten, die bei geschäftlichen Auswärtsterminen oder Dienstreisen anfallen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Dienstreise entstehen. Diese Auslagen können von Arbeitgeber:innen erstattet werden, sofern sie angemessen und notwendig sind.
Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie die Spesen lückenlos belegen. Als Belege können Sie beispielsweise Quittungen und Rechnungen einreichen.
Die gewissenhafte Belegung Ihrer Ausgaben ist wichtig, da Arbeitgeber:innen bei einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen müssen, dass die bei der Erstattung ausgezahlten Beträge auch tatsächlich für geschäftliche Zwecke angefallen sind.
Die Art und Höhe der Erstattung Ihrer Spesen hängt von der gesetzlichen und der betrieblichen Spesenregelung ab.