Gerade bei Quittungen gibt es einige Sonderformen, die von dem eigentlichen Nachweis über den Erhalt der Bezahlung für eine Leistung abweichen. So kann beispielsweise eine Ausgleichsquittung erstellt werden, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird und alle Arbeitspapiere ausgehändigt wurden. Unabhängig davon muss für den Zahlungsnachweis nicht immer ein Quittungsschreiben aufgesetzt werden, auch eine Bankquittung kann die Bezahlung dokumentieren.
Bei der Anmeldung der Steuern wie der Umsatzsteuer ist zudem stets darauf zu achten, dass die Rechnungsschreiben und die Quittungsbelege korrekt sind und keine abweichenden Angaben enthalten. Das Finanzamt kann diese Belege jederzeit zur Prüfung anfordern. Wenn hier falsche Angaben auffallen, wie eine unberechtigt eingeforderte Umsatzsteuer, die nicht ans Finanzamt weitergeleitet wurde, muss die Kleinunternehmerin oder der Kleinunternehmer im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren rechnen.
Wer diesbezüglich auf Nummer sicher gehen will, kann mit einer Buchhaltungssoftware bzw. einem speziellen Rechnungsprgramm für Kleinunternehmen arbeiten. Diese hilft beim Erstellen von Rechnungs- und Quittungsbelegen, vereinfacht den Rechnungsabgleich und beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Thema, beziehungsweise was es beim Erstellen dieser Dokumente zu beachten gibt.
Durch diese praktischen Software Lösungen können Fehler vermieden und Buchhaltung übersichtlich organisiert werden. Auch ist es möglich, auf den einzelnen Belegen das eigene Firmenlogo mit einzubinden – die Belege haben dadurch gleich einen gewissen Wiedererkennungswert und die Buchhaltung wirkt auf die Kundin oder den Kunden professionell.