Nicht in jedem Fall ist ein klassisches Geschäftskonto die sinnvollste Lösung – insbesondere während eines laufenden Insolvenzverfahrens oder in der Phase kurz davor. Eine praktikable Alternative kann ein Guthabenkonto ohne Schufa-Abfrage sein, über das der notwendige Zahlungsverkehr abgewickelt wird. Auch Prepaid-Business-Karten ermöglichen kontrollierte Ausgaben, ohne dass Kreditrisiken bestehen.
In besonderen Fällen – etwa bei drohender Schenkungsanfechtung – kann auch eine Treuhandlösung über Dritte notwendig sein, wenn externe Zahlungsabwicklungen erfolgen müssen. Wichtig ist jedoch: Der Zahlungsverkehr sollte niemals über private Girokonten von Familienangehörigen laufen, da hier erhebliche rechtliche Risiken bestehen.
Tipp: Wenn Sie während oder nach dem Insolvenzverfahren ein Unternehmen neu gründen möchten, empfiehlt es sich, mit einer schlanken Lösung zu starten, die wenig Kapital erfordert. Einzelunternehmen oder Unternehmergesellschaften (UG) lassen sich mit geringen finanziellen Mitteln umsetzen und bieten eine solide Grundlage für den Neuanfang – insbesondere dann, wenn klassische Finanzierungen aufgrund negativer Bonität nicht möglich sind. Auch Modelle wie Bootstrapping oder Crowdfunding können helfen, den Geschäftsbetrieb ohne Bankkredit anzustoßen.