Ein Geschäftskonto kann gepfändet werden, sobald Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt haben und der Bank ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugeht. Das Guthaben wird dann gesperrt, eingehende Zahlungen fließen an die Gläubiger.
Pfändungsschutz über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gibt es nur für natürliche Personen. Freiberufler, Einzelunternehmer und Solo-Selbstständige können ihr geschäftlich genutztes Konto umwandeln lassen, Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG nicht. Geschützt bleiben dabei seit 1. Juli 2026 automatisch 1.590 € pro Kalendermonat.
Wir zeigen, welche Sofortmaßnahmen jetzt zählen, welche Beträge geschützt bleiben und welche Regeln beim P-Konto für Selbstständige gelten.









