Die Art der gewählten Rechtsform (Unternehmensform) entscheidet grundsätzlich darüber, welche Steuern der Unternehmer an das Finanzamt, das auch die Steuernummer ausstellt, abzuführen hat. In Deutschland gibt es folgende Unternehmensformen:
- Einzelunternehmen, dazu gehören Kleingewerbetreibende und Freiberufler
- Personengesellschaft, wie GbR (Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts), OHG (offene Handelsgesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft).
- Sowie Kapitalgesellschaften (mit beschränkter Haftung)
- Mischformen sind beispielsweise GmbH & Co. OHG nebst der KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Welche Rechtsform für das jeweilige Unternehmen oder Gewerbe das richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab und sollte nicht überstürzt festgelegt werden. Jede Unternehmensform geht mit Vor- und Nachteilen einher und hat unter anderem Auswirkungen auf die Besteuerung oder beispielsweise bei Kleinunternehmern auch auf die Rechnungsstellung. Im Folgenden nehmen wir die Besteuerung der verschiedenen Arten von Personengesellschaften genauer unter die Lupe.
Rechtsformen bei Personengesellschaften
Hierbei sind die Gesellschaften bürgerlichen Rechts die einfachsten Rechtsformen eines Unternehmens. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht aus mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische Person), die einen gemeinsamen Zweck haben, welcher in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten wird. Bei den nicht ins Handelsregister eingetragenen Gesellschaften (GbR und stille Gesellschaft) tauchen die normalerweise gleichberechtigten Mitglieder in der Firmierung auf.
Wird jedoch ein Handelsgewerbe ausgeübt, bei dem es sich um eine kaufmännische Tätigkeit handelt, kommt nur eine Offene Handelsgesellschaft infrage. Bei dieser sind alle Mitinhaber und Partner zur Geschäftsführung verpflichtet und berechtigt, falls im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Eine weitere Gesellschaftsform ist die KG, bei der lediglich für die Komplementäre (persönlich haftende Mitinhaber) eine Verpflichtung zur Geschäftsführung besteht, während für die Kommanditisten (deren Haftung auf die eigene Einlage beschränkt ist) kein Mitspracherecht vorgesehen ist. Davon Abweichendes kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.
Bei der OHG haften die Gesellschafter in gleichem Maße. Dabei ist ein großes Vertrauensverhältnis unter den Gesellschaftern nötig, denn es kann jeder Mitinhaber für die jeweiligen Betriebsschulden herangezogen werden, die ein anderer verursacht hat, selbst wenn das Betriebsvermögen bereits aufgebraucht ist.
Welche Personengesellschaften sind im Handelsregister eingetragen?
- GbR und die Stille Gesellschaft als Sonderform sind nicht im Handelsregister eingetragen. Sie unterliegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
- Die Offene Handelsgesellschaft und die KG müssen im Handelsregister eingetragen sein. Für sie gilt das Handelsgesetzbuch.
- Partnergesellschaften wie der Zusammenschluss von Angehörigen Freier Berufe (Architekten, Steuerberater, Ärzte), die kein Handelsgewerbe ausüben, sind ebenfalls gründungsberechtigt. Diese werden ins Partnerschaftsregister eingetragen.
Für Personengesellschaften relevante Steuern
Folgende Unternehmenssteuern müssen von Personengesellschaften bzw. den Gesellschaftern abgeführt werden.
Umsatzsatzsteuer
Die Umsatzsteuer gilt als Soll-Versteuerung. Das heißt, dass die Umsatzsteuer gleich nach Ausführung eines Umsatzes ans Finanzamt abzuführen ist, selbst wenn der Kunde noch nicht bezahlt hat. Unternehmen, deren Vorjahresumsatz nicht mehr als 600.000 Euro beträgt, können auch eine Ist-Versteuerung beantragen. In diesem Fall muss die Umsatzsteuer erst bezahlt werden, wenn der Kunde die Rechnung beglichen hat. Je nach Höhe der Umsätze müssen monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt eingereicht werden (siehe auch Umsatzsteuerzahllast). Am Jahresende ist eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Machen Unternehmen im Wirtschaftsraum der Europäischen Union Geschäfte, müssen sie eine Umsatzsteuer-ID beantragen, die anschließend auch auf den ausgestellten Rechnungen erscheint.
Lohnsteuer
Der Arbeitgeber muss diese nach den Lohnsteuertabellen und den Lohnsteuerabzugsmerkmalen berechnen und vom Lohn für die geleistete Arbeit einbehalten. Außerdem muss er für jeden einzelnen Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen. Die monatlichen Anmeldungen sind dem Finanzamt immer in elektronischer Form zu übermitteln.
Gewerbesteuer
Diese gelten für alle, die gewerbliche Einkünfte haben. Deshalb haben Gewerbetreibende beim Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt wendet auf den Gewerbesteuermessbetrag den individuellen Hebesatz an und erlässt nach der Bearbeitung einen Gewerbesteuermessbescheid. Diesen erhält die jeweilige Gemeinde, die den Gewerbesteuerbescheid erstellt und die zu zahlende Gewerbesteuer festlegt. Diese sollte anschließend fristgerecht entrichtet werden, um Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Besteuerung von Personengesellschaften
Nach dem Steuerrecht gilt für Personengesellschaften das Transparenzprinzip. Das heißt, dass die Personengesellschaft als solche keine Einkommensteuer zu entrichten hat, da jeder Gesellschafter selbst der Einkommensteuer unterliegt. Denn die erwirtschafteten Gewinne werden (Gewinn je nach Mitinhaberanteil) auf die jeweiligen einzelnen Gesellschafter aufgeteilt. Die Versteuerung vom Gewinn erfolgt dann in der Einkommensteuererklärung jedes Gesellschafters, als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb. Gewisse Ausgaben lassen sich wiederum von der Steuer absetzen, wie beispielsweise Beiträge zur privaten Altersvorsorge. Wird ein Wirtschaftsgut, wie beispielsweise ein Haus, allen Mitinhabern im Rahmen einer entgeltlichen Vermietung überlassen, ist das als steuerlich notwendiges Betriebsvermögen zu werten. Ebenfalls ist eine zu fremdüblichen Konditionen vereinbarte Vermietung anzuerkennen.