Häufig werden die Begriffe „Kleinunternehmer“ und „Kleingewerbe“ wie Synonyme verwendet. Tatsächlich beziehen sich das Kleingewerbe und die sogenannte Kleinunternehmerregelung auf zwei völlig verschiedene Sachlagen.
Als Unternehmer können Sie die Kleinunternehmerregelungbeantragen, und zwar unabhängig von Ihrer Rechtsform. Ob Freiberufler oder Einzelunternehmer – Sie können die Regelung in Anspruch nehmen, sofern Ihr Umsatz unter einem gewissen Höchstbetrag bleibt. Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie in dem Fall von der Zahlung der Umsatzsteuer. Im Gegenzug können Sie die Vorsteuer bei der Steuererklärung nicht geltend machen.