UG und GbR locken mit Vorteilen, die sie insbesondere bei Gründern beliebt machen. Welche der beiden Rechtsformen eignet sich am besten für Ihr Geschäftsmodell? Erfahren Sie mehr!
In einer UG haften Sie nur mit dem Firmenvermögen, in einer GbR auch mit dem Privatvermögen.
Der Verwaltungsaufwand einer GbR ist in der Regel geringer, die Gründung kostengünstiger.
Bei der Gründung wird kein Stammkapital (GbR) oder 1 Euro (UG haftungsbeschränkt) benötigt.
Gesellschaftsform
Haftung
Stammkapital
Gewinn
Gesellschaftsvertrag
Geschäftsführung
Vorteile
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UG und GbR lassen sich mit geringen finanziellen Mitteln gründen.
In eine GbR muss gar kein Stammkapital eingebracht werden, für eine UG-Gründung genügt bereits ein Euro als Kapitaleinlage aus.
Bei einer UG muss ein Viertel des jährlichen Gewinns im Unternehmen gehalten werden.
Da bei der GbR kein Stammkapital benötigt wird, haftet jeder Gesellschafter vollumfänglich mit seinem Privatvermögen.
Die UG hat den großen Vorteil der Haftungsbeschränkung: Die Gesellschafter:innen haften nur mit dem Firmenvermögen und nicht über ihre Stammeinlage hinaus auch privat.
Für die Gründung einer GbR genügt ein formloser Gesellschaftsvertrag.
Für die Gründung einer UG hingegen benötigen Sie einen Gesellschaftsvertrag oder ein Musterprotokoll mit notarieller Beglaubigung. Entsprechend höher sind sowohl der Aufwand als auch die Kosten für die Gründung.
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Lassen Sie Ihren Gesellschaftsvertrag bzw. Ihr Musterprotokoll vom Notar beglaubigen. Dann eröffnen Sie in 10 Minuten Ihr Gründerkonto.
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Alle Gesellschafter überweisen ihre jeweilige Stammeinlage. Sie erhalten einen Kontoauszug in 72h und senden diesen an den Notar.
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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft. Sie setzt sich aus mindestens zwei Gesellschaftern zusammen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Dabei muss es sich um mindestens eine natürliche Person handeln.
Die Gesellschafter haften vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen. Dafür sind bei einer GbR weder Stammkapital noch Mindest-Kapitaleinlage vorgeschrieben.
Sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, wird der Gewinn zu gleichen Anteilen auf die Gesellschafter verteilt – unabhängig von Art und Umfang ihres Beitrags zum Business. Alle Gesellschafter verfügen außerdem über ein großes Mitbestimmungsrecht.
Für eine GbR ist kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nötig, kein Notartermin wird fällig, sogar eine mündliche Übereinstimmung genügt theoretisch. Zur Vermeidung von Konflikten und Rechtsstreitigkeiten ist ein juristisch fundierter Vertrag indes zu empfehlen.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine besondere Form der GmbH. Weil bereits ein Euro Stammkapital für ihre Gründung genügt, wird sie auch als 1-Euro-GmbH oder Mini-GmbH bezeichnet.
Eine UG kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Das persönliche Haftungsrisiko ist begrenzt: Die Gesellschafter haften lediglich mit dem Vermögen der Gesellschaft und nicht über ihre Kapitaleinlage hinaus mit ihrem Privatvermögen.
Entsprechend erfreut sie sich großer Beliebtheit: In den ersten zehn Jahren nach ihrer Einführung 2008 entschieden sich bereits über 150.000 Gründer für die UG (haftungsbeschränkt).
Sie alle sind verpflichtet, mit einem Viertel des jährlichen Gewinnes Rücklagen zu bilden und so das Stammkapital aufzustocken. Ist ein Kapital von 25.000 € erreicht, kann die UG optional in eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) umgewandelt werden.
GmbH wie UG gehören zu den Kapitalgesellschaften. Für das Stammkapital einer UG sind lediglich Finanzmittel und keine Sacheinlagen zulässig.
Sie überlegen, ob Sie besser gleich eine GmbH gründen sollten?
Um es vorweg zu nehmen: Es ist möglich, eine GbR in eine UG umzuwandeln. Wenn das Geschäftsvolumen und somit auch das persönliche Haftungsrisiko steigt, ist diese Überlegung sicherlich sinnvoll.
Allerdings ist die Umwandlung mit bürokratischem Aufwand und Kosten verbunden. Daher sollten Sie am besten vor der Gründung sorgfältig Ziele definieren sowie Wachstumsprognosen erstellen und Ihre Wahl der Rechtsform daran ausrichten. Für größere und wachsende Unternehmen eignet sich eine Kapitalgesellschaft besser.
Um von einer GbR zur UG zu wechseln, gibt es drei Möglichkeiten: Mithilfe des Umwandlungsgesetzes, durch die Einbringung der GbR als Sacheinlage in die neu zu gründende UG oder durch eine anteilige Einbringung.
Welcher Weg eingeschlagen wird, richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten und Zielen. Herausforderungen entstehen beispielsweise bei der Übertragung von bestehenden Verträgen, Marken und Domains. Im Fall einer Umwandlung – für Beratung wie Umsetzung – benötigen Sie in aller Regel die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters.
Sie können bei Qonto das Geschäftskonto für Ihr Unternehmen schnell und einfach online einrichten. Folgende Rechtsformen werden dabei unterstützt:
✓ Einzelunternehmer (e.K./e.Kfm/e.Kfr)
✓ GmbH
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