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Sie planen, ein eigenes Unternehmen aufzubauen? Nun zögern Sie, ob Sie besser eine GmbH oder eine UG gründen? Lesen Sie im Folgenden, was Sie über die beiden beliebten Rechtsformen wissen sollten!
Bei GmbH wie UG haften die Gesellschafter nur mit dem Firmen-, nicht aber darüber hinaus mit ihrem Privatvermögen.
Müssen bei einer GmbH mind. 25.000 Euro aufgebracht werden, reicht bei einer UG bereits ein Euro aus.
Daher wird die UG auch als Mini-GmbH bezeichnet. Es handelt sich bei ihr um eine Unterform der GmbH.
Stammkapital
Startkapital
Form der Kapitaleinlage
Gewinn
Bezeichnung
Vorteile
Sei es GmbH oder UG: Mit Qonto gründen Sie unkompliziert und sicher. Wir begleiten Sie von der Kontoeröffnung bis zum täglichen Finanzmanagement.
Die Gründung einer UG folgt dem gleichen Muster wie die einer GmbH. Dennoch fallen die Gründungskosten für eine UG in der Regel geringer aus, weil oft ein einheitliches Musterprotokoll anstatt des individuellen notariellen Gesellschaftsvertrags genügt.
Bei der Gründung einer GmbH müssen mindestens 12.500 Euro und somit die Hälfte des Stammkapitals von 25.000 Euro vorliegen. Als Stammkapital für eine UG genügt hingegen bereits ein Euro. Während das Stammkapital einer GmbH als Bar- oder Sacheinlage erbracht werden kann, sind bei einer UG lediglich Finanzmittel zulässig.
Bei der UG muss jährlich ein Viertel des Gewinns im Unternehmen gehalten werden. Sind mit der Zeit 25.000 Euro Stammkapital erreicht, kann sie zur GmbH umgewandelt werden. Diese Umwandlung ist jedoch nicht verpflichtend. Für die GmbH entfällt die Verpflichtung zur jährlichen Kapitalaufstockung, die Gewinne dürfen zum Jahresende ausgeschüttet werden.
Die Gründung einer UG oder GmbH folgt dem gleichen Muster
01
Setzen Sie Ihren Gesellschaftsvertrag auf und lassen Sie diesen vom Notar beglaubigen. Dann eröffnen Sie in 10 Minuten Ihr Gründerkonto.
02
Alle Gesellschafter überweisen ihre jeweilige Stammeinlage. Sie erhalten einen Kontoauszug in 72h und senden diesen an den Notar.
03
Ihre Firma wird offiziell registriert. Senden Sie uns Ihren Handelsregisterauszug. Ihr Konto wird freigeschaltet – und los geht's!
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Flexible Pläne ab 9 €/Monat: Maßgeschneidert für jede Phase Ihres Unternehmens
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine in Deutschland sehr beliebte Rechtsform, die auch international hohes Ansehen genießt.
Es handelt sich bei der GmbH um eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung: Die Haftung umfasst nur das Gesellschaftsvermögen. Somit haften die Gesellschafter lediglich mit ihrer jeweiligen Stammeinlage und nicht darüber hinausgehend mit ihrem Privatvermögen.
Das Stammkapital für eine GmbH beträgt mindestens 25.000 €. Wenn Sie eine GmbH gründen, müssen Sie die Hälfte des Mindeststammkapitals – also mindestens 12.500 € – einzahlen. Sie werden auf das Geschäftskonto der GmbH überwiesen und garantieren ihre Zahlungsfähigkeit.
Die genaue Summe des Stammkapitals ist im Gesellschaftsvertrag geregelt. Sie kann höher (aber niemals niedriger) als der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag von 25.000 € ausfallen.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine besondere Form der GmbH. Weil bereits ein Euro Stammkapital für die Gründung dieser Kapitalgesellschaft genügt, wird sie auch als 1-Euro-GmbH oder Mini GmbH bezeichnet.
Der große Vorteil der UG (haftungsbeschränkt): Im Gegensatz zur GmbH erlaubt sie es Unternehmensgründern oder Einzelunternehmern, schon mit minimalen finanziellen Mitteln eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
Genauso können sich mehrere Personen in unbegrenzter Zahl dafür zusammenschließen. Die juristische Person der UG begrenzt das persönliche Haftungsrisiko. Davon machten in den ersten zehn Jahren nach Einführung der Unternehmergesellschaft UG 2008 schon über 150.000 Gründer Gebrauch.
Sie alle sind jedoch verpflichtet, mit einem Viertel des jährlichen Gewinnes Rücklagen zu bilden und auf das Stammkapital einzuzahlen. Diese Pflicht besteht, bis ein Kapital von 25.000 € erreicht ist und die Umwandlung der UG in eine GmbH optional möglich wird.
Wer ein Unternehmen gründen will, sollte gut über die einzelnen Schritte der Gründung informiert sein:
✅ Gründung planen
Definieren Sie, welche Art von Unternehmen Sie gründen wollen. Sie können sich hierbei auch professionell beraten lassen. Ihre Geschäftsidee inklusive Marktanalyse, Ziele und Organisation halten Sie in in einem Businessplan fest.
✅ Formal gründen
Im Falle einer GmbH oder UG in Gründung wird ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, in dem u.a. die Rechtsform, Gesellschafter und deren Anteil am Stammkapital der Firma aufgeführt werden. Den Gesellschaftsvertrag lassen Sie vom Notar beurkunden.
✅ Geschäftskonto eröffnen
Für eine GmbH oder UG zahlen Sie nun das Stammkapital ein. Für eine GmbH beträgt dieses mindestens 25.000 €. Bei der Gründung müssen Sie 50 Prozent dieser Summe, also 12.500 €, als Startkapital auf das Geschäftskonto einzahlen. Für die Gründung einer UG genügt eine Kapitaleinlage von einem Euro.
✅ Eintrag ins Handelsregister
Mit der Bestätigung über Ihre Stammkapitaleinzahlung kann der Notar nun den Eintrag ins Handelsregister Ihrer GmbH bzw. UG veranlassen. Das zuständige Amtsgericht schickt anschließend eine Bestätigung, dass sie formal im Handelsregister eingetragen ist. Damit wird auch Ihr Geschäftskonto freigeschaltet.
✅ Gewerbeanmeldung
Glückwunsch, nun ist Ihre GmbH bzw. UG offiziell geschäftsfähig und Sie können den Betrieb aufnehmen! Die nächsten formalen Etappen: Unter anderem müssen Sie das neue Unternehmen als Gewerbe anmelden. Für die Anmeldung beim Gewerbeamt ist zudem die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich.
✅ Steuernummer beantragen
Außerdem müssen Sie Ihr Unternehmen steuerlich erfassen lassen. Das ist auch für Sie wichtig, da Sie eine Steuernummer vom Finanzamt benötigen, mit der Sie Rechnungen ausstellen können.
Das kostengünstigere Musterprotokoll enthält den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt. Sollen für Ihre UG oder GmbH darüber hinausgehende Regelungen getroffen werden, muss ein notarieller Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden.
Um ein Gründungsprotokoll verwenden zu können, müssen außerdem folgende Bedingungen erfüllt werden:
✅ Die Kapitalgesellschaft darf nicht mehr als drei Gesellschafter umfassen.
✅ Es darf nur einen Geschäftsführer geben. Dieser hat das Alleinvertretungsrecht inne.
✅ Es muss sich um eine Bargründung handeln.
Die UG wurde als Alternative zur GmbH ins Leben gerufen, die oftmals einfacher und mit geringerem Stammkapital gegründet werden kann. Da eine UG häufig nur einen oder wenige Gesellschafter zählt, kommen bei UG-Gründungen besonders häufig Musterprotokolle zum Einsatz. Daher fallen die Kosten für die Gründung einer UG häufig geringer aus.
Wird eine UG mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet, ist mit Kosten in der gleichen Höhe wie bei einer GmbH zu rechnen.
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