Haben Sie heute schon einen Vertrag abgeschlossen? Oder wollten Sie das später noch machen? Die Antwort ist nicht so eindeutig, wie Sie vielleicht denken. Denn jeder Coffee-to-go, jeder Einkauf im Supermarkt und jede Onlinebestellung bedeuten einen abgeschlossenen Kaufvertrag. Noch heute berufen wir uns dabei, wie bei allen Verträgen, auf einen Grundsatz des römischen Rechts: Verträge sind einzuhalten – „Pacta sunt servanda“.
Aber nicht immer ist ein Kauf so endgültig wie zu Beginn gedacht. Gefällt die Ware doch nicht, oder ist fehlerhaft, haben wir als Käufer:innen mittlerweile zum Glück auch andere Möglichkeiten – wie Umtausch oder Reklamation.