Seit Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue Regel: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das betrifft nahezu jeden Betrieb, der mit anderen Unternehmen Geschäfte macht, egal ob Einzelunternehmen, GmbH oder Freiberufler:innen.
E-Rechnung empfangen: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Viele Unternehmer:innen fragen sich jetzt: Reicht mein E-Mail-Postfach dafür schon aus? Was genau unterscheidet eine E-Rechnung von einer ganz normalen PDF-Rechnung? Und was passiert, wenn mein Betrieb darauf nicht vorbereitet ist?
In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie E-Rechnungen korrekt empfangen, welche gesetzlichen Vorgaben dahinterstecken und wie Sie Ihre Buchhaltungsprozesse jetzt darauf einstellen.
- Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen.
- Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat wie XRechnung oder ZUGFeRD, kein einfaches PDF oder Scan.
- Für den reinen Empfang reicht theoretisch ein normales E-Mail-Postfach aus, für die Weiterverarbeitung lohnt sich aber geeignete Software.
- Übergangsfristen erlauben Rechnungssteller:innen noch bis 2027, teils bis 2028, andere Formate zu versenden. Die Pflicht zum Empfang gilt aber schon jetzt.
- Empfangene E-Rechnungen müssen GoBD-konform und mindestens zehn Jahre in ihrem ursprünglichen, maschinenlesbaren Format archiviert werden.
Was ist eine E-Rechnung
überhaupt?
Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine Rechnung, die Sie per E-Mail verschicken. Der Begriff ist gesetzlich klar definiert: Eine E-Rechnung ist ein strukturierter, elektronischer Datensatz, der automatisch von Software gelesen, geprüft und weiterverarbeitet werden kann, ohne dass jemand die Daten manuell abtippen muss.
Eine klassische PDF-Rechnung, selbst wenn sie hübsch gestaltet und digital versendet wurde, gilt rechtlich nicht als E-Rechnung. Dasselbe gilt für eingescannte Papierrechnungen. Der Unterschied liegt im zugrunde liegenden Datenformat, nicht im Versandweg.

PDF ist keine E-Rechnung
Warum müssen Sie jetzt E-Rechnungen empfangen
können?
Grundlage der neuen Regelung ist das Wachstumschancengesetz, das die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland einführt. Ziel ist es, Rechnungsprozesse zu digitalisieren, Steuerbetrug zu erschweren und langfristig eine automatisierte Umsatzsteuermeldung an die Finanzverwaltung zu ermöglichen.
Diese Entwicklung ist Teil einer größeren europäischen Initiative namens ViDA (VAT in the Digital Age). Mehrere EU-Länder führen aktuell ähnliche Pflichten ein. Deutschland hat sich entschieden, beim Empfang keine Übergangsfrist zu gewähren, beim Versand dagegen schon.
Das bedeutet konkret: Auch wenn Ihre Geschäftspartner:innen Ihnen noch bis 2027 oder 2028 eine klassische Rechnung schicken dürfen, müssen Sie bereits heute in der Lage sein, eine E-Rechnung anzunehmen, sobald jemand Ihnen eine schickt.
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4.4 auf Capterra
Wer ist von der E-Rechnungspflicht
betroffen?
Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt für alle inländischen Unternehmen, die Umsätze mit anderen Unternehmen im B2B-Bereich ausführen, unabhängig von Rechtsform, Branche oder Umsatzgröße. Auch Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG sind betroffen und müssen E-Rechnungen entgegennehmen können, auch wenn sie selbst vorerst noch andere Formate versenden dürfen.
Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem:
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto
- Fahrausweise im Personenverkehr
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
- Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG
Für alle anderen B2B-Geschäfte im Inland gilt die Pflicht uneingeschränkt, auch für Vereine, Freiberufler:innen und Solo-Selbstständige.
| Zeitraum | Was gilt |
|---|---|
|
Seit 1. Januar 2025 |
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsregelungen. |
|
Bis Ende 2026 |
Unternehmen dürfen mit Zustimmung der Empfänger:innen weiterhin Papier- oder einfache PDF-Rechnungen versenden. |
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Bis Ende 2027 |
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen weiterhin andere Formate als E-Rechnungen versenden. |
|
Ab 2028 |
Die E-Rechnung wird für nahezu alle inländischen B2B-Umsätze verpflichtend, sowohl beim Empfang als auch beim Versand. |
Übergangsfrist betrifft nur den Versand
E-Rechnung empfangen: Schritt für Schritt
erklärt
Der Empfang einer E-Rechnung muss kein kompliziertes Projekt sein. Mit diesen fünf Schritten sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und sparen sich im Alltag viel manuellen Aufwand.
Schritt 1: Ein E-Mail-Postfach für den Rechnungseingang bereitstellen
Rein rechtlich reicht für den Empfang einer E-Rechnung ein normales geschäftliches E-Mail-Postfach aus. Sie sind nicht verpflichtet, ein spezielles Portal oder eine teure Software anzuschaffen. Sinnvoll ist es trotzdem, eine zentrale Adresse wie rechnung@ihrunternehmen.de einzurichten, damit eingehende E-Rechnungen nicht in einem vollen Postfach untergehen.
Schritt 2: Das Format der eingehenden Rechnung erkennen
Prüfen Sie, in welchem Format die Rechnung eingeht. Eine XRechnung kommt als reine XML-Datei, die ohne Software kaum lesbar ist. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein hybrides PDF, das für Menschen sichtbar ist und gleichzeitig die strukturierten Daten im Hintergrund enthält. Beide Formate sind gültige E-Rechnungen, unterscheiden sich aber in der Handhabung.
Schritt 3: Die Rechnungsdaten validieren
Bevor Sie eine E-Rechnung verbuchen, lohnt sich ein kurzer Check auf formale Richtigkeit, etwa ob Rechnungsnummer, Steuernummer und Beträge korrekt übertragen wurden. Kostenlose Validatoren, zum Beispiel vom KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards), helfen dabei, Formatfehler schnell zu erkennen.
Schritt 4: Rechnung in die Buchhaltung übernehmen
Hier zeigt sich der eigentliche Vorteil der E-Rechnung: Statt Beträge manuell abzutippen, können Sie die strukturierten Daten direkt in Ihre Buchhaltungssoftware importieren. Das spart Zeit und reduziert Tippfehler, die bei der manuellen Erfassung schnell passieren.
Mit dem Qonto Geschäftskonto können Sie eingehende Rechnungen direkt erfassen und Ihre Buchhaltung automatisieren, ganz ohne zusätzliche Tools.
Schritt 5: Die E-Rechnung GoBD-konform archivieren
Die empfangene E-Rechnung muss in ihrem ursprünglichen, maschinenlesbaren Format archiviert werden, nicht als Ausdruck oder umgewandeltes PDF. Nur so bleibt die Rechnung im Sinne der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) unveränderbar und prüfbar.
Reicht ein E-Mail-Postfach wirklich zum Empfang von E-Rechnungen
aus?
Technisch gesehen ja. Der Gesetzgeber verlangt für den reinen Empfang keine spezielle Infrastruktur. Ein normales Postfach genügt, um der Pflicht nachzukommen.
In der Praxis stößt diese Minimallösung aber schnell an ihre Grenzen. Wer regelmäßig viele Rechnungen erhält, verliert bei der manuellen Bearbeitung von XML-Dateien im Postfach schnell den Überblick. Eine Buchhaltungssoftware oder ein digitales Geschäftskonto mit integrierter Rechnungsverarbeitung nimmt Ihnen diese Arbeit ab und sorgt gleichzeitig für eine saubere Archivierung.

Unterschied zwischen E-Rechnung empfangen und E-Rechnung
versenden
Diese beiden Pflichten werden häufig durcheinandergebracht, gelten aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Den Empfang müssen Sie seit Januar 2025 sicherstellen. Den Versand eigener E-Rechnungen können Sie je nach Unternehmensgröße noch bis 2027 oder 2028 aufschieben und in der Zwischenzeit weiterhin PDF- oder Papierrechnungen verschicken, sofern Ihre Kund:innen damit einverstanden sind.
Wer früh umstellt, profitiert allerdings doppelt: Sie sparen sich später den Umstellungsstress und zeigen Geschäftspartner:innen, dass Ihre Prozesse auf der Höhe der Zeit sind.
Früh umstellen zahlt sich aus
Was passiert, wenn Sie E-Rechnungen nicht empfangen
können?
Wenn Ihr Unternehmen eine E-Rechnung nicht annehmen kann, ändert das nichts an der Pflicht des Rechnungsstellers oder der Rechnungsstellerin, eine E-Rechnung auszustellen. Die Rechnung gilt trotzdem als wirksam zugestellt, sobald sie in Ihrem Postfach eingeht.
Problematisch wird es für Sie selbst: Können Sie die Rechnung nicht korrekt verarbeiten und archivieren, drohen bei einer Betriebsprüfung Beanstandungen wegen fehlender oder unvollständiger Buchführung. Im schlimmsten Fall wird die Vorsteuer aus der betroffenen Rechnung nicht anerkannt.
Vorsteuerabzug im Blick behalten
Vorteile des digitalen Rechnungsempfangs für Ihr
Unternehmen
Die E-Rechnungspflicht ist zunächst eine zusätzliche Aufgabe, bringt aber handfeste Vorteile mit sich, sobald die Prozesse einmal eingerichtet sind.
- Weniger manuelle Dateneingabe und dadurch weniger Übertragungsfehler
- Schnellere Rechnungsfreigabe und Zahlung, da Daten direkt im System vorliegen
- Einfachere Vorbereitung auf Betriebsprüfungen dank lückenloser digitaler Archivierung
- Bessere Übersicht über offene Rechnungen und Liquidität
- Geringerer Papier- und Portoaufwand im Tagesgeschäft
Unternehmen, die jetzt in automatisierte Prozesse investieren, sparen sich auf lange Sicht viele Stunden manueller Buchhaltungsarbeit im Monat.
Häufig gestellte Fragen zum Empfang von E-Rechnungen
Hinweis
Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt, ersetzen aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen zu Ihrer Buchhaltung bitte an Ihre Steuerberatung.






