Der Jahresabschluss gehört zu den aufwendigsten Pflichten im unternehmerischen Jahresablauf. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und je nach Rechtsform auch Anhang und Lagebericht müssen exakt stimmen, denn das Finanzamt, die Hausbank und mögliche Investor:innen verlassen sich auf diese Zahlen.
Jahresabschluss vom Steuerberater: Kosten, Ablauf und Fristen

Deshalb überlassen die meisten Unternehmen diese Aufgabe einer Steuerberatung. Doch was kostet ein Jahresabschluss vom Steuerberater eigentlich, wie läuft die Zusammenarbeit ab und welche Fristen müssen Sie einhalten? Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen praxisnahen Überblick.
- Ein Jahresabschluss ist für alle buchführungspflichtigen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG.
- Steuerberater:innen berechnen ihr Honorar meist nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf Basis des Gegenstandswerts.
- Die Kosten für einen Jahresabschluss vom Steuerberater liegen je nach Unternehmensgröße meist zwischen 300 € und mehreren tausend Euro.
- Kleine Kapitalgesellschaften haben 6 Monate Zeit für die Aufstellung, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nur 3 Monate.
- Ein digitales Geschäftskonto mit sauberer Buchhaltung reduziert den Aufwand und häufig auch die Kosten Ihrer Steuerberatung.
Was ist ein Jahresabschluss und wer muss ihn
erstellen?
Der Jahresabschluss fasst die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres zusammen. Je nach Rechtsform und Größe besteht er aus unterschiedlichen Bestandteilen.
- Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Bilanzstichtag.
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Aufstellung aller Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres.
- Anhang: Erläuterungen zu Bilanz und GuV, verpflichtend für Kapitalgesellschaften.
- Lagebericht: Darstellung der Geschäftsentwicklung und Risiken, Pflicht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.
Zur Aufstellung eines Jahresabschlusses sind alle buchführungspflichtigen Kaufleute nach § 242 HGB verpflichtet. Dazu zählen:
Freiberufler:innen und Kleingewerbetreibende sind in der Regel von dieser Pflicht befreit. Sie ermitteln ihren Gewinn stattdessen über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die deutlich weniger Aufwand bedeutet als ein vollständiger Jahresabschluss.
Verknüpfen Sie Buchhaltung und Firmenkonto und sparen Sie pro Monat bis zu 10 Stunden.

4.4 auf Capterra
Muss ich den Jahresabschluss vom Steuerberater erstellen
lassen?
Gesetzlich ist die Beauftragung einer Steuerberatung nicht vorgeschrieben. Theoretisch dürfen Sie Ihren Jahresabschluss selbst erstellen, sofern Sie über das nötige Fachwissen verfügen.
In der Praxis entscheiden sich die meisten Unternehmen trotzdem für eine Steuerberatung, und zwar aus guten Gründen:
- Komplexe Bewertungs- und Bilanzierungsregeln lassen wenig Spielraum für Fehler.
- Fehler im Jahresabschluss können zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder einer unangenehmen Betriebsprüfung führen.
- Eine Steuerberatung kennt aktuelle Gesetzesänderungen und steuerliche Gestaltungsspielräume.
- Sie sparen wertvolle Zeit, die Sie stattdessen in Ihr Kerngeschäft investieren können.
Wann reicht eine EÜR aus?
Einzelunternehmen und Freiberufler:innen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten, benötigen keinen vollständigen Jahresabschluss. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht hier aus und spart Zeit sowie Kosten.
Was kostet ein Jahresabschluss vom
Steuerberater?
Die Kosten für einen Jahresabschluss vom Steuerberater richten sich in den meisten Fällen nach der Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV. Diese Verordnung legt fest, wie das Honorar berechnet wird, lässt Steuerberater:innen aber einen gewissen Spielraum.
Grundlage der Berechnung ist der sogenannte Gegenstandswert. Er ergibt sich aus der Bilanzsumme zuzüglich der Erträge des Geschäftsjahres. Auf dieser Basis wird eine volle Gebühr ermittelt, von der je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad ein bestimmter Bruchteil, der Zehntelsatz, berechnet wird.
- Für die Bilanz fallen zwischen 10/10 und 40/10 einer vollen Gebühr an.
- Für die Gewinn- und Verlustrechnung werden zusätzlich 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr fällig.
- Anhang und Lagebericht werden separat abgerechnet, sofern sie erforderlich sind.
Statt nach StBVV können Steuerberater:innen für größere oder individuelle Mandate auch eine Honorarvereinbarung mit Stunden- oder Pauschalsätzen treffen. Üblich sind dabei Stundensätze zwischen 80 € und 180 €, je nach Region, Kanzleigröße und Spezialisierung.
| Unternehmensform | Typische Kosten pro Jahresabschluss |
|---|---|
|
Kleingewerbe / Einzelunternehmen (EÜR) |
300–800 € |
|
Kleine Kapitalgesellschaft (z. B. kleine GmbH) |
800–2.500 € |
|
Mittelgroße Kapitalgesellschaft |
2.500–8.000 € |
|
Große Kapitalgesellschaft / Konzern |
ab 8.000 € |
So senken Sie die Kosten
Je besser Ihre Buchhaltung während des Jahres organisiert ist, desto weniger Aufwand hat Ihre Steuerberatung beim Jahresabschluss. Digitale Belegerfassung, klare Kontenzuordnung und ein Geschäftskonto mit integrierter Buchhaltung sparen oft mehrere Arbeitsstunden und damit bares Geld.
So läuft die Erstellung des Jahresabschlusses
ab
Die Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung folgt in der Regel einem festen Ablauf. Je nachdem, wie gut Ihre Unterlagen vorbereitet sind, dauert der gesamte Prozess zwischen zwei und acht Wochen.
1. Belege und Unterlagen zusammenstellen
Zu Beginn sammeln Sie alle relevanten Unterlagen des Geschäftsjahres: Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge, Inventurlisten und bestehende Buchhaltungsdaten. Je vollständiger diese Unterlagen sind, desto reibungsloser läuft der restliche Prozess.
2. Kontenabstimmung und Abschlussbuchungen
Ihre Steuerberatung gleicht sämtliche Konten ab und bucht abschließende Posten wie Abschreibungen, Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzungen. Dieser Schritt stellt sicher, dass alle Geschäftsvorfälle dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet sind.
3. Erstellung von Bilanz und GuV
Auf Basis der abgestimmten Konten erstellt die Steuerberatung die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Hier fließen auch steuerliche Wahlrechte ein, etwa bei der Bewertung von Vorräten oder Rückstellungen.
4. Anhang und Lagebericht, falls erforderlich
Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zudem einen Lagebericht. Beide Dokumente erläutern die Zahlen aus Bilanz und GuV und ordnen sie wirtschaftlich ein.
5. Freigabe durch die Geschäftsführung
Bevor der Jahresabschluss final eingereicht wird, prüfen Sie als Geschäftsführung oder Inhaber:in die Zahlen und geben sie frei. Bei mehreren Gesellschafter:innen erfolgt oft zusätzlich eine förmliche Feststellung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung.
6. Einreichung beim Finanzamt und Offenlegung
Zum Abschluss übermittelt Ihre Steuerberatung die Steuererklärungen samt Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss zusätzlich im Bundesanzeiger offenlegen.
Welche Fristen gelten für den
Jahresabschluss?
Beim Jahresabschluss unterscheidet man zwischen der Aufstellungsfrist, also dem Zeitpunkt, bis zu dem der Abschluss fertiggestellt sein muss, und der Offenlegungsfrist, bis zu der er veröffentlicht werden muss.
Beide Fristen hängen von der Größe Ihres Unternehmens ab. Das Handelsgesetzbuch unterscheidet dabei zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl.
| Unternehmensgröße | Aufstellungsfrist | Offenlegungsfrist |
|---|---|---|
|
Kleine Kapitalgesellschaft |
bis zu 6 Monate nach Geschäftsjahresende |
12 Monate nach Geschäftsjahresende |
|
Mittelgroße Kapitalgesellschaft |
3 Monate nach Geschäftsjahresende |
12 Monate nach Geschäftsjahresende |
|
Große Kapitalgesellschaft |
3 Monate nach Geschäftsjahresende |
12 Monate nach Geschäftsjahresende |
|
Einzelunternehmen / Personengesellschaft |
keine feste gesetzliche Frist, orientiert an Steuererklärungsfristen |
in der Regel nicht offenlegungspflichtig |
Achtung bei verspäteter Offenlegung
Wer die Offenlegungsfrist verpasst, riskiert ein Ordnungsgeld vom Bundesamt für Justiz. Dieses beginnt bei 2.500 € und kann bei fortgesetzter Verspätung mehrfach verhängt werden. Sprechen Sie Fristen daher frühzeitig mit Ihrer Steuerberatung ab.
Jahresabschluss ohne Steuerberater, ist das
möglich?
Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Jahresabschluss auch ohne Steuerberatung erstellen. Für kleine Einzelunternehmen mit einfacher EÜR kann das mit entsprechender Buchhaltungssoftware durchaus funktionieren.
Bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen wird es deutlich anspruchsvoller. Bewertungsfragen, steuerliche Wahlrechte und die korrekte Abgrenzung von Geschäftsvorfällen erfordern fundiertes Fachwissen. Ein Fehler in der Bilanz kann im schlimmsten Fall zu einer Nachzahlung, einem Bußgeld oder einer unangenehmen Betriebsprüfung führen.
Digitale Buchhaltung als Vorstufe
Auch wenn Sie Ihre Steuerberatung mit dem Jahresabschluss beauftragen, lohnt sich eine eigene digitale Buchhaltung während des Jahres. Sie behalten dadurch jederzeit den Überblick über Ihre Liquidität und reduzieren gleichzeitig den Aufwand und die Kosten für Ihre Steuerberatung.
Die passende Steuerberatung für den Jahresabschluss
finden
Nicht jede Steuerberatung passt zu jedem Unternehmen. Bei der Auswahl lohnt sich ein Blick auf folgende Punkte:
- Branchenerfahrung: Kennt die Kanzlei die Besonderheiten Ihrer Branche, etwa im Handwerk, in der Gastronomie oder im E-Commerce?
- Digitalisierungsgrad: Arbeitet die Kanzlei mit digitalen Schnittstellen wie DATEV oder gängigen Buchhaltungsprogrammen?
- Transparente Honorare: Erhalten Sie vorab ein realistisches Angebot oder zumindest eine Kostenspanne?
- Erreichbarkeit: Bekommen Sie bei Rückfragen zeitnah eine Antwort, auch außerhalb der Hauptsaison im Frühjahr?
- Empfehlungen: Was berichten andere Unternehmer:innen aus Ihrem Netzwerk über die Zusammenarbeit?
Jahresabschluss und Qonto: So unterstützt Sie Ihr
Geschäftskonto
Ein Geschäftskonto allein erstellt keinen Jahresabschluss, erleichtert Ihrer Steuerberatung die Arbeit aber erheblich. Mit Qonto sammeln Sie Belege, Kontobewegungen und Rechnungen an einem zentralen Ort und exportieren sie direkt für Ihre Buchhaltung.
- Geschäftskonto mit integrierter Buchhaltung, kompatibel mit Lexware Office, sevdesk und weiteren Programmen
- DATEV-Schnittstelle für einen reibungslosen Datenaustausch mit Ihrer Steuerberatung
- Digitales Belegmanagement, damit keine Quittung mehr verloren geht
- Ausgabenverwaltung im Team mit klaren Kategorien für jede Transaktion
So übergeben Sie Ihrer Steuerberatung zum Jahresende saubere, vollständige Daten und sparen sich im Idealfall zusätzliche Honorarstunden für mühsame Nacharbeit.
Häufige Fragen zum Jahresabschluss vom Steuerberater

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